Nach Förderstopp: Sicherstellung der Wohnraumversorgung

Blau-orangenes Wohnhaus von unten fotografiert

Die Bayerische Verfassung garantiert jede:r Bewohner:in Bayerns den Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Artikel 106, Absatz 2 verpflichtet sogar Staat und Kommunen zur Förderung des Baus von bezahlbaren Wohnungen. Eine zentrale kommunale Aufgabe ist dabei die Versorgung von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

Aufgrund des erstmalig im Jahr 2025 in dieser Form aufgetretenen Förderstopps bei der Bayerischen Wohnraumförderung wegen leerer Fördertöpfe entstehen nun erhebliche finanzielle Umsetzungsprobleme für geförderte Wohnbauprojekte in unserer Stadt. Insbesondere problematisch ist das für jene, die bereits auf Grundlage von städtebaulichen Verträgen und Baulandbeschlüssen geplant wurden. Dies betrifft auch geplante oder vorbereitete EOF-Projekte (Einkommensorientierte Förderung) mit weitreichenden Folgen: Städtebauliche Verträge können dann auch hier zum Teil nicht eingehalten und Vorgaben des Baulandbeschlusses nicht erfüllt werden. Damit würde die Schaffung dringend benötigten Wohnraums deutlich verzögert oder ganz verhindert.

Es besteht daher akuter Handlungsbedarf, um sowohl Transparenz über die konkreten Folgen zu erhalten als auch Lösungsansätze entwickeln zu können.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung am 18.09.2025 folgenden Antrag:

Die Verwaltung

  • berichtet, welche laufenden und geplanten Wohnbauprojekte von diesem Förderstopp konkret betroffen sind, 
  • berichtet, wie viele EOF-geförderte Wohnungen aufgrund des Förderstopps nicht gebaut werden können, 
  • berichtet, welche städtebaulichen Verträge dadurch gefährdet sind,
  • berichtet, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Auswirkungen abzumildern (z. B. Anpassung der zeitlichen Rahmenpläne, alternative Finanzierungswege, Gespräche mit Investor:innen und Bauträger:innen)
  • berichtet, welche kurzfristigen Ersatz- oder Überbrückungsprogramme es auf Landes- oder Bundesebene gibt,
  • legt den Bericht hierzu zeitnah im zuständigen Ausschuss vor, falls eine Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung im September nicht erfolgen kann.
Stadtrat Cengiz Sahin

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin