Budget für Superblock: Bitte um Bereitstellung von städtischen Mitteln

Superblock in Leipzig, Bank mit gelber Sitzfläche auf einem gelben Kreis, der auf den Boden aufgemalt wurde
Daniel Obst/Wikimedia CC-BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von B’90/DIE GRÜNEN und SPD

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 13. März 2025 wurde die probeweise Einrichtung
eines Superblocks in Gostenhof beschlossen. Schon in dieser Sitzung wurde eine nötige
finanzielle Unterstützung für das ehrenamtliche Engagement vor Ort für das Bespielen der
neu gewonnenen Aufenthaltsplätze thematisiert.


Ganz konkret geht es dabei um die Finanzierung von mobilen Bäumen, Stadtmöbeln bzw.
Sitzgelegenheiten und weiteren Gestaltungsformen für mehr Grün wie Hochbeete.
Die Initiative Nürnberg autofrei und weitere Engagierte vor Ort prüfen aktuell verschiedenste
Finanzierungsmöglichkeiten und Optionen, um die Ideen für die geschaffenen Orte schon zeitnah
nach Einrichtung umsetzen zu können. Sollte es dennoch nötig sein, bitten wir um eine Bereitstellung
von städtischen Mitteln im geringen Umfang.


Nachdem die Ideen keine großen Maßnahmen umfassen und letztlich mit wenig Mitteln eine
größere Wirkung erzielt werden kann, wäre es aus unserer Sicht fatal, wenn die probeweise
Einrichtung des Superblocks und die als Ziel definierte höhere Aufenthaltsqualität und Akzeptanz vor
Ort letztlich an der finanziellen Frage scheitern müsste.


Die Fraktionen von SPD und B‘90/DIE GRÜNEN stellen daher folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung prüft kurzfristige Fördermöglichkeiten für die Gestaltung des
    eingerichteten Superblocks. In diesem Zuge prüft sie, ob aus bestehenden Haushaltsmitteln
    wie den MIP-Pauschalen zum Bau von öffentlichen Radwegen (Nr. 42) sowie
    zur Förderung des Fußverkehrs (Nr. 92) Gelder eingesetzt werden können.
  2. Falls notwendig wird eine maximal förderbare Gesamtsumme für den Zeitraum des Verkehrsversuchs definiert. Förderfähig sollen alle Beschaffungen und Dienstleistungen zur Gestaltung wie Bäume, Hochbeete und Farbe sein.
  3. Die Verwaltung begleitet die Umsetzung weiterhin und benennt eine zuständige Stelle für die Koordination der Ehrenamtlichen.