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Pressemitteilung: Schwangerschaftsabbruch darf kein Straftatbestand sein!

Zum International Safe Abortion Day am 28. September 2020

Am 28. September 2020 findet der internationale Safe Abortion Day statt. Mit bundesweiten Kampagnen und Kundgebungen machen Aktivist*innen

„Körperliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht und muss für alle gelten. Alle Frauen haben daher das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch. Frauen, die abtreiben, müssen entkriminalisiert und der momentan konstruierte Straftatbestand des Paragraph 218 muss ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Deshalb unterstützen wir den bundesweiten Aktionstag zum Internationalen Safe Abortion Day“, sagt Natalie Keller, frauenpolitische Sprecherin.

Darüber hinaus bemängelt Verena Osgyan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Frauen müssen für den Eingriff oft weite Wege auf sich nehmen, denn die ärztliche Versorgungslage in Hinsicht auf Schwangerschaftsabbrüche ist vor allem in den ländlichen Gebieten Bayerns desaströs“. Aus einer Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage gehe hervor, dass in Niederbayern nur drei Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in der Oberpfalz und in Oberfranken sind es sogar nur jeweils zwei Mediziner*innen. „Hier muss eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden. Darüber hinaus muss der Schwangerschaftsabbruch endlich ein gleichwertiger Teil der Facharztausbildung in der Gynäkologie werden, um qualifizierte Mediziner*innen flächendeckend einsetzen zu können.“

Die Aussage „Mein Körper, meine Entscheidung“ muss immer gelten – insbesondere auch in Krisenzeiten!

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