Gewalthilfegesetz ohne Finanzierungslücke umsetzen

Eine Frau mit gesenktem Kopf und der Hand in den Haaren.
Carolina Heza / Unsplash

Seit den 1970er-Jahren baut Nürnberg gemeinsam mit engagierten Vereinen Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen, Mädchen und ihre Kinder auf. Die Stadt finanziert diese Angebote seitdem aus eigenen Haushaltsmitteln mit. Die hier entwickelten Konzepte und Qualitätsstandards gelten bundesweit als Vorbild für andere Kommunen und Länder. Darauf können wir stolz sein. Diese Struktur dürfen wir jetzt nicht gefährden.

Mit dem Gewalthilfegesetz, das der Bundestag im Januar 2025 und der Bundesrat im Februar 2025 beschlossen haben, gibt es zum ersten Mal einen gesetzlichen Rahmen für eine verlässliche Finanzierung und einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems. Außerdem haben gewaltbetroffene Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Die Länder müssen nun bis 01.01.2027 ein Ausführungsgesetz verabschieden, in dem sie die Umsetzung regeln.

Aus dem aktuellen Verordnungsentwurf wird jedoch ersichtlich, dass der Freistaat seinem Versprechen, Kommunen zu entlasten und die Einrichtungen auskömmlich zu finanzieren, nicht gerecht wird. Damit entsteht eine Finanzierungslücke.

Für die Nürnberger Einrichtungen beträgt diese Lücke – nach eigener Aussage –rund eine Million Euro. So deckt der aktuelle Entwurf der Verordnung nicht einmal die heutige Personalausstattung ab, die die Stadt bisher als freiwillige Leistung finanziert und die Ehrenamtliche mit großem Einsatz ergänzen. Damit bleibt er hinter dem Anspruch des Gewalthilfegesetzes (§ 5 GewHG) zurück.

Soll das bisherige Angebot in gleicher Qualität erhalten bleiben, müsste die Stadt Nürnberg ihre zwei Frauenhäuser und drei Fachberatungsstellen weiter mitfinanzieren. Das ist rechtlich möglich. Es widerspricht aber dem klaren Auftrag des Gesetzes, nach dem die Länder für die Finanzierung verantwortlich sind. Das Thema betrifft die Sicherheit von Frauen und Mädchen in unserer Stadt und hat zugleich Auswirkungen auf den Haushalt. Deshalb muss es vor den Haushaltsberatungen im Fachausschuss behandelt werden. Nur so kann der Stadtrat rechtzeitig und gut informiert entscheiden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Welche Gespräche laufen mit den Nürnberger Frauenhäusern, den Fachberatungsstellen und ihren Trägern und mit welchem Ergebnis?
    • Welche Perspektiven zeigt der Freistaat Bayern auf? Wann ist mit der endgültigen Ausführungsverordnung und den Förderrichtlinien zu rechnen und ab wann gelten sie?
    • Wie hoch ist die zu erwartende Finanzierungslücke der einzelnen Nürnberger Einrichtungen, und wie setzt sie sich zusammen (Personal-, Sach- und Strukturkosten)?
    • Welche Möglichkeiten hat die Stadt Nürnberg, das Nürnberger Gewaltschutzsystem zu sichern und finanzielle Lücken nachhaltig zu schließen bzw. kurz- und mittelfristig zu überbrücken?
  • Im Rahmen der Beratung werden die Träger der Nürnberger Frauenhäuser und Fachberatungsstellen als Sachverständige im Ausschuss angehört.
  • Die Gleichstellungsstelle wird ebenso angehört / gibt eine Stellungnahme ab, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des aktuellen Gleichstelunngsaktionsplans mit Schwertpunk Gewaltschutz.
  • Der Ausschuss möge beschließen: Die Stadt Nürnberg setzt sich beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie über die kommunalen Spitzenverbände für eine rechtzeitige und auskömmliche Finanzierung des Gewalthilfesystems ein. Insbesondere fordert sie,
    • dass Personal-, Sach- und Strukturkosten vollständig und bedarfsgerecht finanziert werden,
    • dass nachweislich bestehende Finanzierungslücken geschlossen werden,
    • dass die bayerischen Förderrichtlinien zeitnah daraufhin überprüft werden, ob sie in der Praxis funktionieren,
    • dass der bundesweite Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bis 2032 verlässlich und auskömmlich finanziert wird.
  • Die Verwaltung erarbeitet eine Beschlussvorlage, mit der der Ausschuss als fachlich zuständiges Gremium dem Stadtrat eine Empfehlung gibt, wie die Finanzierungslücke im Nürnberger Gewalthilfesystem ausgeglichen oder überbrückt werden kann. Die Vorlage wird entsprechend rechtzeitig vorgelegt, sodass die Empfehlung in die Haushaltsberatungen einfließen kann.
Stadträtin Réka Lörincz

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz