Pressemitteilung // Lockerung der Sargpflicht in Bayern 4. Mai 2021 Marco Rickhoff / Unsplash Jetzt Änderung der Nürnberger Friedhofssatzung Seit dem 1. April ist in Bayern eine sarglose Bestattung aus weltanschaulichen und religiösen Gründen möglich. Es bleibt jedoch Entscheidung der einzelnen Kommunen, ob und inwieweit sie die Benutzungssatzung ihrer Friedhöfe anpassen. Nürnberg hat diesbezüglich noch nicht gehandelt. Nürnberg hat eine vielfältige Gesellschaft. Mit einer Satzungsänderung würde die Stadt vielen Bürger*innen nicht nur die Möglichkeit bieten, sich entsprechend ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beerdigen zu lassen, sondern würde sie damit auch den Angehörigen eine lokale Trauerstätte ermöglichen. Daher setzt sich Stadträtin Réka Lörincz mit einem Antrag nun für eine Änderung ein: „Die Aufhebung der Sargpflicht in Bayern ist die längst überfällige Anerkennung religiöser Vielfalt in unserem Lande. Wenn Bestattungen ohne Sarg auch „in der neuen Heimat“ stattfinden können, so entsteht durch Anerkennung und Wertschätzung ein neuer emotionaler Anker. So können Familien sich viel mehr der Aufarbeitung der Trauer widmen, anstatt komplizierte organisatorische und logistische Hürden auf sich nehmen zu müssen.“ Ihre Ansprechpartnerin: Réka Lörincz
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