bezüglich Anzahl, Lichtstärke und Beleuchtungsdauer
Seit der letzten Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg über Werbeanlagen (WerbeanlagenS) am 3. August 2012 hat sich im Bereich der Werbung einiges verändert, die Satzung wurde dahingehend jedoch nicht angepasst. Über die vergangenen Jahre fanden sich immer mehr digitale Werbetafeln im Stadtbild wieder, die aufgrund der lückenhaften Regelungen in der Satzung kaum Beschränkungen unterliegen.
Die Satzung enthält zwar unter anderem Regeln dahingehend, in welchen Bereichen Licht- und Projektionswerbung unzulässig sind, aber bis dato fehlt es an konkreten Bestimmungen bezüglich Lichtstärke, Beleuchtungsdauer und Stromverbrauch von beleuchteten/digitalen Werbeanlagen. Dabei lassen sich durch festgesetzte Rahmenbedingungen negative Faktoren wie Lichtverschmutzung und Energieverbrauch verringern.
Nach Rückfrage in der Bauordnungsbehörde ist eine Anpassung der Satzung in Planung.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, wie viele digitale Werbetafeln es aktuell im Nürnberger Stadtgebiet gibt, welche Voraussetzungen für deren Installation gegeben sein müssen, welche Unterschiede es für die Anbringung digitaler Werbetafeln in der Altstadt, in Gewerbegebieten und an Straßen gibt sowie wie viele digitale Werbetafeln geplant sind.
- Die Bauordnungsbehörde passt die Satzung bezüglich Lichtstärke und Beleuchtungsdauer von digitalen/beleuchteten Werbeanlagen entsprechend an, um insbesondere Lichtverschmutzung und den Stromverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Sie achtet dabei insbesondere auf eine insektenfreundliche Beleuchtung.
- Die Bauordnungsbehörde erstattet Bericht darüber, wie hoch der Stromverbrauch pro digitaler Werbeanlage ist.
Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller
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