Eine Tarifbindung ist nicht nur für die Beschäftigten von Vorteil, sondern auch für die Wirtschaft und das Gemeinwesen: Sie stärkt die Kaufkraft, erhöht die Einnahmen der Sozialkassen und minimiert den Druck auf die sozialen Sicherungssysteme. Für Nürnberg ist das Thema zudem äußerst relevant für den städtischen Haushalt, da sich die Steuern für die Kommune damit erhöhen. Aus diesen Gründen strebt die Bundesregierung derzeit die Umsetzung eines Bundestariftreuegesetzes (BTTG) an. Dieses bringt viele positive Änderungen beispielsweise zur Tariftreue mit sich, jedoch keine rechtliche Verpflichtung der Kommunen. Gleichzeitig gehen in Bayern nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten einer tarifgebundenen Tätigkeit nach, denn Bayern hat bislang kein eigenes Tariftreuegesetz.
Deshalb sind die Kommunen hier der entscheidende, starke Hebel für mehr Lohngerechtigkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft, denn sie können bei ihren öffentlichen Vergaben rechtliche Vorgaben zu sozialen und nachhaltigen Aspekten machen. Dabei verfügen sie nicht nur über einen erheblichen rechtlichen, sondern auch über einen enormen finanziellen Gestaltungsraum: Jährlich geben sie rund 36 Milliarden Euro für öffentliche Vergaben aus.
Auch das Bundestariftreuegesetz lässt noch Luft nach oben. So gilt die Tariftreue erst bei Aufträgen, die länger als zwei Monate bestehen und Lieferaufträge sind prinzipiell ausgeschlossen. Hier können wir kommunal mit einer rechtlich verbindlichen Vergabeverordnung nachsteuern, um einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Auftragsvergabe zu leisten und mit gutem Beispiel voranzugehen, so wie es beispielsweise auch schon in Fürth und Ingolstadt erfolgt ist. Dabei sollte diese insbesondere auch der Vereinheitlichung, Transparenz und Verschlankung der Prozesse dienen. Zu diesem Themenkomplex hatten wir auch schon 2022 einen Antrag für den Nürnberger Stadtrat gestellt, der leider noch nicht bearbeitet wurde.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- erlässt eine kommunale Vergabeordnung, die insbesondere nachfolgende Merkmale beinhaltet:
- soziale Aspekte wie Tarifbindung als positives Zuschlagskriterium, insbesondere auch für sog. Nachunternehmen/Subunternehmen
- diskriminierungsfreie und familienfreundliche Ausschreibung und Vergabe
- nachhaltige, faire und ökologische Beschaffung
- Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in den Unternehmen
- lokale und regionale Unternehmen als positives Zuschlagskriterium
- erarbeitet einen Plan für die Prozessoptimierung, Transparenz und Vereinheitlichung des Vergabeverfahrens auf Grundlage der neuen kommunalen Vergabeordnung. Hierbei soll auch geprüft werden, welche Organisationseinheiten eine gemeinsame Vergabestelle sinnvollerweise miteinander teilen könnten,
- behandelt den Antrag vom 19.12.2022 „Vergabeverfahren der Stadt Nürnberg“.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz

Ihr Ansprechpartner:
Maik Pflaum