In Nürnberg-Sandreuth befindet sich die gleichnamige Kleingartenanlage mit 100 Kleingärten. Aktuell sind 98 Gärten von Veräußerung durch die Deutsche Bahn bedroht, der die Fläche gehört. Die Bahn-Landwirtschaft als Betreiberin hat zwar ein Vorkaufsrecht, jedoch keine finanziellen Mittel hierfür. Der Verkauf würde einen dramatischen Einschnitt für die Betroffenen und den Stadtteil bedeuten, der nur wenige Grünflächen und eine hohe Verdichtung aufweist.
Kleingärten leisten einen wertvollen Beitrag zur Begrünung und Biodiversität von Städten sowie zum lokalem Mikroklima. Damit erfüllen sie hinsichtlich des Klimawandels und der daraus resultierenden Klimaanpassung und Resilienz zentrale Aufgaben für die Kommune. Sie haben darüber hinaus eine soziale Funktion, sind ein Rückzugsort insbesondere für Menschen, die wenig Zugang zu anderweitigen Grünflächen haben und tragen maßgeblich zum Zusammenhalt bei. Zugleich droht bei Verkauf eine Bebauung und Versiegelung, die sich gerade für Sandreuth mit seinem hohen Anteil an Industrieflächen nicht empfiehlt.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit häufigerem Auftreten von Hitzetagen und -perioden und gleichzeitig mangelnden Versickerungs- und Kühlungsflächen ist der Erhalt von solchen „grünen Lungen“ entscheidend.
Die Stadt Nürnberg besitzt heute schon mehrere Kleingartenanlagen. Eine Lösung kann daher das Vorkaufsrecht der Kommune sein, vgl. Allgemeines Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1, Nr. 1, 2 BauGB).
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- prüft die (dauerhafte) Sicherung der Kleingartenanlage Sandreuth,
- prüft das städtische Vorkaufsrecht hierfür,
- macht in diesem Zusammenhang das Verfahren für Pächter:innen und Bürger:innen im Stadtteil transparent.

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
