„Clubkultur“, im Sprachgebrauch ist das schon lange so angekommen. Nun zieht der Bundestag mit einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung baurechtlich nach und macht Clubs zu „Anlagen für kulturelle Zwecke“ (analog zu Museen, Theatern, Konzerthäuser etc.). Dies unterstreicht den Charakter der Clubs als anerkannte Kultur- und Innovationstreiber und Wirtschaftsfaktor der Städte.
Auch für die von der Pandemie hart getroffenen Nürnberger Clubs bedeutet der Antrag des Bundestags Erleichterungen und Verbesserungen: Beim Lärmschutz – immer unter strikter Beachtung der Anwohner*inneninteressen – und bei den Genehmigungsverfahren in stärker bewohnten Stadtteilen, wie den Innenstädten.
Zudem sollen die Clubs enger in die Planung neuer Stadtviertel einbezogen werden, damit sie integraler Bestandteil der Stadtgesellschaft werden und lebendige Quartiere entstehen.
Nicht zuletzt sollte sich die aufs Äußerste angespannte Lage der Clubs dadurch etwas entspannen. Für die Stadt Nürnberg ergeben sich nun Möglichkeiten, diesen Prozess zügig in Gang zu setzen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, wer innerhalb der Stadtverwaltung für die Umsetzung zuständig ist.
- Die Verwaltung berichtet, welche Auswirkungen der Entschließungsantrag auf kommunaler Ebene hat und wie die Umsetzung aussehen wird.
- Die Verwaltung berichtet, welche konkreten Perspektiven sich damit für die Clubbetreiber*innen ergeben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Natalie Keller
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