Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes gehört zu den dauerhaften Aufgaben der Stadt Nürnberg. Die Antwort auf unseren ersten Antrag hat gezeigt, dass sich die Frage nach Solidaritäts- und Kondolenzschreiben nicht auf bereits archivierte Bestände beschränken lässt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich einschlägige Unterlagen in unterschiedlichen Dienststellen (z. B. Bürgermeisteramt, Integrationsrat, Ausländerbehörde) befinden oder dort im Rahmen noch nicht abgeschlossener Verwaltungsvorgänge geführt werden.
Deshalb ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme erforderlich. Sie schafft Transparenz darüber, welche Dokumente bereits archivierungsfähig sind, welche aufgrund laufender Verfahren noch in den Fachämtern verbleiben müssen und wie sichergestellt werden kann, dass keine für die Stadtgeschichte bedeutsamen Unterlagen verloren gehen.
Mit dem geplanten NSU-Dokumentationszentrum übernimmt Nürnberg bundesweit eine besondere Verantwortung für Erinnerung, Forschung und die Aufarbeitung der NSU-Verbrechen. Diese Verantwortung umfasst auch die Sicherung der eigenen kommunalen Überlieferung. Schriftwechsel, Verwaltungsakten, Stellungnahmen und weitere Dokumente der Stadt sind zentrale Quellen für die Rekonstruktion des kommunalen Handelns sowie des gesellschaftlichen Umgangs mit den NSU-Morden. Ein verwaltungsweites Überlieferungs- und Dokumentationskonzept trägt dazu bei, diese Quellen systematisch zu sichern, ihre dauerhafte Überlieferung zu gewährleisten und sie für künftige Forschung, Bildungsarbeit und Erinnerungskultur zugänglich zu machen. Damit leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung und übernimmt Verantwortung gegenüber den Betroffenen, den Angehörigen der Opfer und den nachfolgenden Generationen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- führt eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme durch, welche Unterlagen zum NSU-Komplex in den einzelnen Dienststellen vorhanden sind. Dies umfasst insbesondere Kondolenz- und Solidaritätsschreiben an die Angehörigen der Nürnberger NSU-Opfer sowie weiteren Schriftwechsel, Akten, Dokumentationen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex,
- legt dar, welche dieser Unterlagen noch Bestandteil laufender Verwaltungsvorgänge sind und daher weiterhin in den jeweiligen Dienststellen geführt werden. Gleichzeitig ist aufzuzeigen, welche Vorgänge bereits abgeschlossen sind und deshalb entsprechend den archivrechtlichen Vorgaben zur dauerhaften Sicherung ins Stadtarchiv übernommen werden können.
- entwickelt ein verwaltungsweites Überlieferungs- und Dokumentationskonzept für den NSU-Komplex. Dieses soll insbesondere festlegen,
- welche Unterlagen dauerhaft gesichert werden,
- wie ihre rechtzeitige Übernahme nach Abschluss der Verwaltungsvorgänge sichergestellt wird,
- wie eine vollständige und nachvollziehbare kommunale Überlieferung gewährleistet werden kann und
- wie die Unterlagen für Forschung, historisch-politische Bildung und Erinnerungsarbeit langfristig erschlossen werden.
- berichtet dem Stadtrat über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie über den Stand der Erarbeitung des Überlieferungs- und Dokumentationskonzepts.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
