GEG 2024: Bericht über Erfüllung der Anforderungen bei der Mindest-Gebäudeautomation bei Nicht-Wohngebäuden 11. April 202422. Januar 2025 Markus Spiske/Unsplash Status: bearbeitet Gebäude-Automatisierungssysteme können die unterschiedlichen Einheiten wie Heizung, Lüftung, Klima etc. regeln undsteuern und somit die Energieeffizienz deutlich verbessern. Doch im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) betrafen die gesetzlichen Mindeststandards bisher nur den Dämmzustand und die Anlagentechnik. Für eine weitere Energiereduktion wurde nun durch das aktuelle Gebäude-Energie-Gesetz 2024 (GEG 2024), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, eine Mindest-Gebäudeautomation eingeführt, die bis Ende 2024 umgesetzt werden muss. Diese Anforderungen gelten vorerst in Nicht-Wohngebäuden für Heizungs- und Klimaanlagen mit einer Nennleistung ab 290 Kilowatt. Gerade mit dem Beschluss des Stadtrates vom 19. Juli 2023 Umsetzungsplan für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 gewinnt die Umsetzung der Anforderungen auch in Nürnberg an Bedeutung. Die Stadt ist ihrem kommunalen Energiemanagement in diesen Fragen bereits sehr gut aufgestellt. Mit dem GEG 2024 haben sich nun aber neue Anforderungen ergeben. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet darüber, inwieweit der notwendige Automatisierungsgrad im Rahmen des GEG 2024 im betroffenen städtischen Gebäudebestand im Bereich der Nicht-Wohngebäude erfüllt werden kann. Ihr Ansprechpartner:Cengiz Sahin
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