Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4208 hinsichtlich der Festsetzung der gewerblichen Nutzungszeiten
Der Bebauungsplan Nr. 4208 bezieht sich auf das Gebiet rund um den Trödelmarkt, Unschlittplatz, Obere und Untere Wörthstraße sowie Hintere Ledergasse. Ein lebendiges Quartier, das über eine vielfältige Gastronomie verfügt. Doch: Es enthält für Teile seines Geltungsbereichs sehr restriktive Festsetzungen zur gastronomischen Nutzung, die nur als Tagescafé bis 19 Uhr erlaubt ist. Das schränkt – gerade kleine, nachhaltige Betriebe – unverhältnismäßig ein und erschwert tragfähige Konzepte.
Die Nürnberger Altstadt steht vor der Herausforderung, Nutzungsmischung, Aufenthaltsqualität und wirtschaftliche Tragfähigkeit kleinerer Betriebe dauerhaft zu sichern. Gerade gastronomische Angebote tragen wesentlich zur Belebung öffentlicher Räume, zur sozialen Kontrolle sowie zur touristischen und kulturellen Attraktivität bei.
Eine maßvolle Erweiterung der gewerblichen Nutzungszeiten, unter klaren immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, kann die Altstadt auch in den frühen Abendstunden beleben, zur wirtschaftlichen Stabilität bestehender Betriebe beitragen, Leerstände vermeiden, und steht im Einklang mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen Nürnbergs. Dabei ist ausdrücklich sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft gewahrt bleiben und entsprechende Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Ziel ist keine pauschale Liberalisierung, sondern eine differenzierte, zeitgemäße Anpassung des Bebauungsplans, die eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft und berichtet
- ob und in welcher Form eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 4208 hinsichtlich der Festsetzungen zu den zulässigen gewerblichen Nutzungszeiten, insbesondere für gastronomische Nutzungen, möglich und städtebaulich sinnvoll ist,
- ob die derzeitige Beschränkung auf eine Nutzung als Tagescafé mit Öffnungszeiten von 07:00 bis 19:00 Uhr noch zeitgemäß ist, ob eine maßvolle Erweiterung der zulässigen Öffnungszeiten (z. B. bis in die frühen Abendstunden) unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes ermöglicht werden kann, und ob eine entsprechende Satzungsänderung mit den Zielen der Stadtentwicklung, des Denkmalschutzes und des Lärmschutzes vereinbar ist.

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
