Menschenhandel ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die auch inmitten unserer Nürnberger Gesellschaft stattfindet. Die Betroffenen leben oft im Verborgenen und haben ohne gezielte Unterstützung kaum Möglichkeiten, sich aus ihrer Zwangslage zu befreien. Erschwerend wirken verborgene Praktiken (wie bei Prostitution in Privaträumen oder auch allgemein der anonymisierten Kontaktaufnahme mit Opfern im Netz) oder auch ein Asylkontext. Straftaten zum Menschenhandel werden meist nur durch gezielte Kontrollen aufgedeckt, wobei von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen wird. Dabei sind bei Sexualdelikten zu 90 Prozent Frauen betroffen, bei Arbeitsausbeutung mehr als die Hälfte Männer, bei Kindern sind es überwiegend Mädchen.
Das wichtigste Merkmal von Menschenhandel ist die Ausbeutung von Menschen unter Ausnutzung ihrer prekären Lage. Seit 2016 bestehen dazu eigene Straftatbestände (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme, §§ 232a bis 233a StGB). Im gleichen Jahr wurde auf städtischer Ebene ein Arbeitskreis gegen Menschenhandel ins Leben gerufen, der sich den verbesserten Opferschutz, ein Handlungskonzept, die Schulung und Sensibilisierung sowie eine Übersicht über die Datenlage zum Ziel gesetzt hat.
Nun stellt sich nach dieser Zeit die Frage, wie es derzeit um diese Problematik in unserer Stadt bestellt ist, ob dieser Arbeitskreis, die Polizei und die betroffenen Hilfsorganisationen unter den bestehenden Strukturen und Bedingungen zufriedenstellend arbeiten können, welche Hindernisse es gibt und wie wirksam die bisherigen Maßnahmen sind.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet zu aktuellen Zahlen und Entwicklungen zum Menschenhandel in Nürnberg, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Formen (sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Zwangsbettelei etc.),
- berichtet zu bestehenden Maßnahmen (z. B. Unterstützungs-, Sensibilisierungs-, Aufklärungs- und Hilfsangebote sowie deren Erreichbarkeit, mehrsprachige Beratung, sichere Unterbringungsmöglichkeiten, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit),
- berichtet, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen und wo es Verbesserungsbedarf gibt,
- berichtet zukünftig jährlich zu diesem Thema,
- berichtet zu Vernetzungsstrukturen zwischen Kommunen zum Thema Menschenhandel.

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel