Bezahlkarte: Erst einführen, wenn Rechtmäßigkeit geprüft wurde! 5. August 202416. September 2024 Jero Sennegs/Unsplash Am 30. Juli 2024 hat das Sozialgericht Nürnberg in einem Eilverfahren die Stadt Schwabach dazu angewiesen, einer Geflüchteten die monatliche Unterstützung statt auf die Bezahlkarte wieder auf ihr normales Konto zu überweisen. Grund hierfür war, dass der Vorsitzende Richter das Existenzminimum der Klägerin durch die Bezahlkarte als bedroht ansah. Zum einen wurde die Bargeldobergrenze als kritisch eingestuft sowie die fehlende Einzelfallprüfung bemängelt. Bereits am 18. Juli 2024 hat das Sozialgericht Hamburg ähnlich geurteilt und der Klage einer Familie, die Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, stattgegeben, weil die unbare Auszahlung der Leistungen ihr Recht auf Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums beeinträchtige. Die beiden Entscheidungen zweier Sozialgerichte beziehen sich auf unterschiedliche Einschränkungen durch die Bezahlkarte. Im Hauptsacheverfahren, der durchaus länger dauern kann, werden alle weiteren Aspekte geklärt. Die bisherigen Entscheidungen wurden zwar in Einzelfällen getroffen, aber eine Grundsatzentscheidung wird zweifelsohne kommen. Alleine vor dem Sozialgericht Nürnberg sind mehrere Verfahren bei unterschiedlichen Richtern in der Sache Bezahlkarte anhängig. „Diese Klagen bestätigen nicht nur unsere Kritik, sondern auch jene von zahlreichen NGOs wie dem Bayerischen Flüchtlingsrat, PAHN und dem Nürnberger Menschenrechtszentrum, mit denen wir im engen Austausch stehen. Die Klagen zeigen deutlich, dass eine rechtskonforme Umsetzung der Bezahlkarte angezweifelt werden kann. Nach unserem Verständnis muss dies in Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte besondere Beachtung finden. Deshalb fordern wir die Stadt Nürnberg auf, die Einführung der Bezahlkarte im eigenen Wirkungskreis mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob und inwieweit Grundrechte durch die Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte betroffener Asylbewerber*innen verletzt werden.“, sagt Réka Lörincz, Sprecherin für Vielfaltsgestaltung und Menschenrechte. Daher bitten nun sie und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Friedel in einem Antrag die Verwaltung unter anderem darum, die Einschränkung der Bargeldabhebung in Höhe von 50 Euro pro Person/monatlich mit sofortiger Wirkung im eigenen Wirkungskreis auszusetzen: „Die Lebensumstände der Geflüchteten sind so unterschiedlich, dass starre Bargeldobergrenzen kein geeignetes Instrument sind. Nachdem das Bayerische Innenministerium nun auch bestätigt hat, dass die Behörden vor Ort bereits jetzt schon die Möglichkeit haben, die Bargeldobergrenze im eigenen Ermessen zu erhöhen, hoffen wir nun, dass dies auch in Nürnberg Anwendung findet“, so Andrea Friedel. Des Weiteren fordern sie in ihrem Antrag, dass die Verwaltung beim Bayerischen Innenministerium interveniert und um die allgemeine Aussetzung der Bezahlkarte in Bayern bittet, bis die Grundlagen für eine rechtmäßige Umsetzung der Bezahlkarte sichergestellt ist. Ihre Ansprechpartnerin: Réka Lörincz Ihre Ansprechpartnerin:Andrea Friedel
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