Die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Oktober 2024 eröffnet Kommunen neue Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30. Diese gilt es dort zu nutzen, wo der Schutz von Menschen im Straßenverkehr besonders gefährdet ist – wie im Stadtteil Kleinreuth b. Schweinau entlang der Rothenburger Straße zwischen Virnsberger Straße und Sigmundstraße.
Auf diesem Abschnitt gibt es keine Gehwege. Fußgänger:innen müssen sich daher die Fahrbahn mit Radfahrenden und täglich rund 27.000 Kfz teilen – davon über 30 Prozent als Schwerlastverkehr. Durch neue Logistikzentren sowie dem Bau des neuen Wohngebietes im Tiefen Feld wird zudem zusätzlicher Verkehr absehbar. Besonders kritisch ist die Situation im westlichen Bereich der Straße: Dort ist die Straße besonders schmal und es bestehen lediglich Trampelpfade abseits der Fahrbahn, die oft zugeparkt sind – entsprechend wenig eignen sich diese für Fußgänger:innen. Hier könnten Tempo 30 und eine geänderte Markierung kurzfristig zu mehr Sicherheit und Klarheit beitragen.
Letztlich ließe sich dies beim geplanten Umbau der Rothenburger Straße umsetzen. Da dieser jedoch auf frühestens 2027 verschoben wurde, sollten bereits jetzt kurzfristige Verbesserungen umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft
- die Anordnung von Tempo 30 auf der Rothenburger Straße im Abschnitt Virnsberger Straße bis Sigmundstraße und schöpft dabei die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten der StVO-Novelle 2024 vollständig aus,
- weitere kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende.

Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kahl

Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock