Eine sichere, wirtschaftlich geführte, bezahlbare und vor allem ökologisch vertretbare Energieversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge, wie wir nun schmerzlich durch den Krieg in der Ukraine erfahren müssen.
Gerade bei den anstehenden Stadtteil-Entwicklungsgebieten sollte die Kommune als Planungsträger noch umfassender im Anwendungsbereich die Weichen hierfür stellen. Die Wärme- und Energiewende muss daher bereits im Rahmen der Bauleitplanung mit Leitlinien festgeschrieben werden. Denn die Nutzung von Energie ist keine reine Privatsache, sondern ein öffentliches Interesse von hoher Priorität und die Kommune steht hier in der energiepolitischen Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet im Einzelnen, gerade bei den neuen Stadtteilentwicklungsgebieten, über die geplante Energienetz-Versorgungsstruktur.
- Die Verwaltung zeigt diesbezüglich mögliche Entwicklungsszenarien und übergeordnete Nachhaltigkeits-Strategien auf, was die Technologievernetzung zur klimaneutralen Wärme- und Energieversorgung angeht.
- Die Verwaltung prüft die Anwendung von oberflächennaher Geothermie (gerade auch in Verbindung mit der Regenwasserbewirtschaftung über Rigolen in Kombination mit Erdkollektoren).
- Die Verwaltung prüft die Energienetz-Strukturbündelung durch dezentrale Energiewasserspeicher (diese können über thermische Solar- oder PVT- Anlagen mit Energie versorgt werden).
Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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