Eine Mehrzahl an Geflüchteten aus der Ukraine haben einen gültigen Aufenthaltstitel bis zum 4. März 2024. Unklar scheint hierbei, warum diese Titel allesamt zu diesem Datum auslaufen. Problematisch wird auch sein, dass bei der Ausländerbehörde rund um dieses Datum eine Flut von Anträgen auf Verlängerung eingehen wird, die prekäre Personalsituation aber zu verspäteter Bearbeitung führen könnte.
Eine verzögerte Bearbeitung kann dann auch für eine Förderung zur Ausbildungsvorbereitung schwierig werden: Der 01.03.24 ist die letzte Frist für den Start von Einstiegsqualifizierungen, die dann bis zum 1. September abgeschlossen sein müssen. Diese Qualifizierungen führen Geflüchtete sprachlich und fachlich an eine Ausbildung heran.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, wie viele Aufenthaltstitel für Ukrainer:innen am 4. März 2024 (zahlenmäßig und anteilig) ablaufen.
- Die Verwaltung stellt dar, welche Merkmale oder Umstände das Enddatum eines Aufenthaltstitels bestimmen.
- Die Verwaltung berichtet, wodurch die Betroffenen selbst helfen können, die zu erwartende Flut von Anträgen zu entzerren.
Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
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