Die jüngsten Fälle über NS-Raubkunst in der Bayerischen Staatsgemäldesammlung haben deutlich gemacht, dass die Aufarbeitung auch nach 80 Jahren teilweise schleppend und intransparent verläuft. Deshalb hat sich der Bayerische Landtag im Februar für eine transparente, zügige und nachvollziehbare Bearbeitung durch geeignete Instrumente (z. B. priorisierte Installation eines Schiedsgerichts und einer unabhängigen Task Force) ausgesprochen. Damit – so im Beschlusstext des Landtags – soll das Unrecht „durch Rückgabe abgemildert und betroffene Kunstgegenstände restituiert“ werden.
Gerade in Nürnberg als Stadt der Reichsparteitage, der Nürnberger Prozesse und der NSU-Morde sind wir uns der Verantwortung für unser historisches Erbe in besonderer Weise bewusst: Eine entschiedene und aktive Erinnerungspolitik ist nicht nur offiziellen Stellen ein großes Anliegen, sondern auch in der Zivilgesellschaft tief verwurzelt. Als Orte der Erinnerung und Vermittlung betrifft dies auch die Nürnberger Museen. Die kritische Aufarbeitung der eigenen Sammlungsgeschichte und der Umgang mit potenzieller Raubkunst – auch aus der deutschen Kolonialzeit – sind wesentlich für eine adäquate Aufarbeitung.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
• prüft, ob derzeit (Verdachts-) Fälle potenzieller Raubkunst aus der NS- und der deutschen Kolonialzeit in den städtischen und nicht-städtischen Museen bekannt sind,
• berichtet zu bisherigen Maßnahmen und Strategien (z. B. Erfassung, Katalogisierung, Bearbeitung und Veröffentlichung) für potenzielle Fälle von Raubkunst der NS- und der deutschen Kolonialzeit in den städtischen und weiteren Museen und Sammlungen,
• berichtet zum aktuellen Stand der Integration dieser Daten in die Provenienzforschung, also der Erforschung der Herkunft von Kulturgut.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz

Ihr Ansprechpartner:
Paul Arzten

Ihre Ansprechpartnerin:
Natalie Keller