Während der turnusmäßigen Feuerstättenschau, der per Gesetz vorgeschriebenen Begutachtung von Feuerstätten in einem Gebäude, besichtigen Bezirksschornsteinfeger sämtliche Wärmeerzeuger. Neben der Betriebs- und Brandsicherheit steht dabei vor allem der Umweltschutz im Mittelpunkt, indem die Anlagen insbesondere auf Schadstoff-Emissionen bewertet werden.
Die gewonnenen Daten aus der Feuerstättenschau ermöglichen eine energetische Systemanalyse hinsichtlich von CO2-Emissionen. Auf Basis dieser Ergebnisse lassen sich dann nachhaltige und effektive Reduktionsstrategien zur Entkarbonisierung verfolgen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Als das zuständige Aufsichtsorgan für das Schornsteinfegerwesen berichtet und bewertet die Bauordnungsbehörde über die Veränderungen innerhalb der vergangenen drei Jahre bei allen Anlagen ab 50 KW (zumeist Mehrfamilienhäuser) in Nürnberger Immobilien (städtisch und privat), die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
- Die Bauordnungsbehörde erstellt zusätzlich eine stadtteilbezogene Übersicht.
- Die Bauordnungsbehörde prüft zudem die Genehmigung,wenn vorhandene Anlagen in städtischen Immobilien über 50 KW, die bereits ans Fernwärmenetz oder andere nachhaltige Anlagen angeschlossen sind, auf fossile Brennstoffe umgestellt werden.

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin