Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der politische Wille des Stadtrates zum Thema Moorenbrunnfeld befürwortet, dass dieses als Frei- und Erholungsfläche erhalten bleibt – was auch dem Grundsatzbeschluss „Grün und lebenswert“ entspricht.
Um die Qualität für Mensch und Natur dauerhaft zu sichern, ist eine Ergänzung des Schutzstatus für das
Moorenbrunnfeld zu prüfen und bei Bejahung der rechtlichen Voraussetzungen auch zu beschließen,
nämlich die Ausweisung als Landschaftsschutzschutzgebiet. Das setzt nicht nur Bebauungsüberlegungen
eine zusätzliche Schranke, sondern sichert das Gebiet auch vor übermäßiger Nutzung.
Als Moorenbrunnfeld verstehen wir das Gebiet ab Waldrand im Westen der Gleiwitzer Straße (Anschluss
an den FFH Bereich) bis zur Oelser Straße im Osten und ab der Bebauung Moorenbrunn im Süden bis zur
Schreiberhau-erstraße im Norden. Ausgenommen ist der Geltungsbereich des B-Planes 4210 östlich der
Gleiwitzer Straße, der als Gewerbegebiet bebaut und genutzt wird (derzeitiger Siemens-Standort).
Ausgenommen soll ferner die geplante Trasse des Radweges entlang der Oelser Staße von der Bregenzer
Straße zur Schreiberhauerstraße sein.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft, ob das oben beschriebene Moorenbrunnfeld die Voraussetzungen fachlicher Art für ein Landschaftsschutzgebiet erfüllt. Sollte das der Fall sein, wird das Verfahren eingeleitet und ggf. sind andere Planungen wie der Flächennutzungsplan anzupassen.
![Stadtrat Marc Schüller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender](https://gruene-stadtratsfraktion.nuernberg.de/wp-content/uploads/2024/07/Marc_Schueller_quadratisch_B90_DIE_GRUENEN.jpg)
Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller
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