Kundgebung von Team Menschenrechte in unmittelbarer Nähe des Platzes der Opfer des Faschismus

Blick auf den Gedenkstein für die Opfer des Faschismus in einer Grünanlagee am Platz der Opfer des Faschismus in Nürnberg,
Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Team Menschenrechte (TMR) ist in den vergangenen Jahren bereits vermehrt durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen. Seit Frühjahr 2025 werden sie außerdem vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Nun hat das TMR am 21. September 2026 eine Kundgebung in unmittelbarer Nähe des Platzes der Opfer des Faschismus in Nürnberg abgehalten – an einem Erinnerungsort, der als besonders schützenswert gilt.


Im Vorfeld und auch währenddessen stieß die Kundgebung auf Unverständnis und Protest in der Stadtgesellschaft. Dabei stand und steht insbesondere die Frage im Raum, warum die Stadt hier keine räumliche Verlegung veranlasst hat  – vor allem mit Blick auf die historische Verantwortung Nürnbergs. Auf die Bitte einer Prüfung, ob eine weitergehende räumliche Verlegung nach Art 15 BayVersG erforderlich ist, wurde darauf verwiesen, dass „alleine der Charakter des Platzes nicht ausreichend sei“.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet darüber,

  • auf welchen Grundlagen die Entscheidung konkret in dieser Form getroffen wurde,
  • welcher Ort genau hier als Ort i.S.d. Art. 15 II Nr. 1 BayVersG herangezogen worden ist,
  • welche Fläche(n) genau als “Platz der Opfer des Faschismus” definiert sind,
  • von welchem Startpunkt ausgehend wurden die 50 m Abstand berechnet wurden,
  • auf welcher/n Rechtsgrundlage(n) die 50 m Abstand beruhen,
  • ob konkret am 21.09.2026, hilfsweise aber auch in der Vergangenheit, von Seiten des Team Menschenrechte, Verhaltensweisen oder Anhaltspunkte, die für weitere zukünftige Maßnahmen aus Art. 15 II BayVersG herangezogen werden können, festgestellt wurden? Wenn ja, welche?
  • ob andere Mittel als die Verlegung um 50 m als Maßnahmen in Betracht gezogen wurden? Wenn ja, welche? Warum wurden diese wieder verworfen?
  • ob es im Vorfeld der Kundgebung am 21.09.2026 rechtliche Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Nürnberg und dem TMR mit Bezug auf die Kundgebung am 21.09.2026 gab? Wurde beispielsweise gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben?
  • wie dem Platz der Opfer des Faschismus als besonders schützenswerter Erinnerungsort Rechnung getragen wird.
  • Es liegen Aufnahmen vor, die zeigen, dass vor Ort der Abstand zwischen Gedenkstein und Kundgebung des TMR nachgemessen wurde und dieser sich auf lediglich 40 m belief. Diese Aufnahmen liegen bereits der Presse vor. Inwieweit hat eine Kontrolle des zu wahrenden Mindestabstands stattgefunden?
  • Auf Aufnahmen von der Kundgebung ist zu sehen, dass sich diese direkt vor dem Straßenschild “Platz der Opfer des Faschismus” befindet. Inwieweit zählt dieses nicht zum Platz der Opfer des Faschismus?

Ihre Ansprechpartnerin:
Claudia Hammerbacher

Stadträtin Réka Lörincz

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz