Übervolle Mülltonne

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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Tübingen als Vorbild: Steuer auf Einwegverpackungen

50 Cent für Einweggeschirr und 20 Cent für Einwegbesteck: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass Tübingen eine Verpackungssteuer erheben darf. Hätte nicht die Betreiberin der Tübinger McDonald’s-Filiale gegen das kommunale Verpackungsgesetz geklagt, wäre die Steuer bereits seit Anfang 2022 fällig.

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr und wünschen uns, dass die Stadt Nürnberg nun ebenfalls eine Verpackungssteuer einführt“, sagt Kai Küfner, wirtschaftspolitischer Sprecher. Bereits im Januar 2022 hatte er die Prüfung der Steuer in einem Antrag gefordert. Der Antrag wurde im Mai 2022 im Umweltausschuss behandelt. Damals hatte die Verwaltung vorgeschlagen, das Gerichtsverfahren abzuwarten, um Rechtssicherheit zu haben. Da das Urteil nun vorliegt, wird die Fraktion um eine erneute Prüfung unseres Antrags bitten.

„Die Stadt Tübingen könnte ein Vorbild für Nürnberg sein, da auch hier das Müllaufkommen – insbesondere durch Einwegverpackungen – jährlich zunimmt. Eine Steuer könnte nicht nur der Vermüllung Einhalt gebieten und Ressourcen schonen, sondern käme auch dem klammen Haushalt zugute“, so Marc Schüller, umweltpolitischer Sprecher.

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