Ein rotes Rennrad an ein Straßenschild gelehnt. Im Hintergrund drei Radfahrer.

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Pop-up-Bike-Lanes

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist es notwendig Abstand zu halten. Der empfohlene Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern ist im Alltagsverkehr beim Radfahren jedoch kaum einzuhalten, denn die ohnehin schon zu engen Radwege sind dafür nicht ausgelegt. Dies ist insbesondere auch bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen der Fall.

Da viele Bürger*innen aktuell vermehrt im Homeoffice arbeiten, herrscht auf den Straßen insgesamt weniger Verkehr. Gleichzeitig vermeiden viele die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und steigen bevorzugt aufs Fahrrad. Das Fahrrad ist gerade in Zeiten der Corona-Krise das perfekte Verkehrsmittel. Auch das bayerische Verkehrsministerium weist in seiner Pressemitteilung „Mobilität trotz Corona“ vom 06.04.2020 darauf hin, dass das Fahrrad derzeit eine geeignete, weil infektionsarme Art der Mobilität darstellt. Die Verkehrsministerin appelliert an die Bürger*innen, die öffentlichen Verkehrsmittel für die, die darauf angewiesen sind, frei zu halten und – wenn möglich – stattdessen das Fahrrad zu nutzen.

Deshalb empfiehlt es sich jetzt, schnell zu handeln und sogenannte Pop-up-Bike-Lanes – vor allem an den verkehrlichen Problemschwerpunkten – einzurichten, damit die neuen Fahrradfahrer*innen auch nach der Corona-Krise weiterhin das Fahrrad zur Fortbewegung nutzen. Um die Nutzung attraktiv und sicher zu machen ist es jetzt wichtig schnell eine gute Radverkehrsinfrastruktur mit dem notwendigen Platz zu bieten. Der durch den Rückgang des motorisierten Individualverkehrs freigewordene Verkehrsraum sollte deshalb insbesondere den Radfahrenden zur Verfügung gestellt werden.

Städte wie Bogotá, Paris, Wien und Berlin sind hier bereits vorangegangen und haben Fahrspuren des MIV in temporäre Radspuren umgewidmet. Zu der Vorgehensweise in Berlin ist ein Handbuch verfügbar.

In Deutschland lassen sich temporäre geschützte Radfahrstreifen rechtlich als „zeitlich befristeter Verkehrsversuch“ umsetzen. Rechtsgrundlage ist §45 StVO. Begründen lässt sich ein solcher Versuch mit den veränderten Erfordernissen im Verkehr. Seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28.04.2020 kann ein solcher Versuch auch ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage angeordnet werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung richtet zeitnah in jede Richtung eine geschützte Fahrradspur in der Bayreuther Straße/Äußeren Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und B4R ein. Dazu wird die Anzahl der Fahrspuren für den MIV auf eine Spur je Richtung reduziert. In Abschnitten, in denen bereits Radfahrstreifen vorhanden sind, werden diese verbreitert.
  • Die Verwaltung macht Vorschläge, in welchen Straßen versuchsweise weitere Fahrradspuren eingerichtet werden können und legt ein Konzept zur Beratung und Abstimmung im AfV vor.
  • Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der versuchsweisen Umwidmung von Straßen in Fahrradstraßen und legt auch diesbezüglich ein Konzept zur Beratung und Abstimmung im AfV vor.
  • Der Kontrolldruck auf Falschparker auf bestehenden Radwegen und Radfahrstreifen wird erhöht.
  • Insbesondere in der Innenstadt werden zügig mehr sichere Fahrradabstellplätze geschaffen.

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