Sachstand zur Photovoltaikanlage an der Grundschule Forchheimer Straße

Mann montiert Solaranlage auf einem Dach.
Bill Mead/Unsplash

Der Neubau der Grundschule Forchheimer Straße wurde im Dezember 2024 offiziell eingeweiht. Das Schulgebäude, das laut wbg als Niedrigenergiegebäude errichtet wurde, verfügt über eine Photovoltaikanlage mit einer Modulfläche von rund 850 m² und einer maximale Nennleistung von etwa 173 kWp.

Nun gibt es einen Hinweis darauf, dass die Anlage über einen längeren Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt Strom liefert. Sollte diese der Fall sein, könnten wirtschaftliche Nachteile durch entgangene Eigenverbrauchseinsparungen und Einspeiseerlöse sowie gegebenenfalls zusätzliche Kosten entstanden sein. Gerade bei öffentlichen Gebäuden sollte sichergestellt sein, dass die geplante Energieinfrastruktur von Anfang an und im vollen Umfang nutzbar ist und diese wirtschaftliche und klimapolitische Ziele erfüllt.

Es gilt daher, mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt Nürnberg zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung vergleichbarer Verzögerungen bei künftigen kommunalen Bauprojekten zu vermeiden.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung gibt Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Ist die Photovoltaikanlage inzwischen vollständig in Betrieb? Falls ja, zu welchem Datum erfolgte die Inbetriebnahme?
  • Falls die Anlage noch nicht oder nur teilweise in Betrieb ist: Seit wann ist sie baulich fertiggestellt und welche konkreten Gründe stehen einer vollständigen Nutzung entgegen?
  • Welche Schritte sind gegebenenfalls noch erforderlich, insbesondere hinsichtlich Netzanschluss, Zählerinstallation, technischer Abnahme oder energiewirtschaftlicher Freigaben?
  • Welche Termine waren ursprünglich für die Fertigstellung und Inbetriebnahme vorgesehen und welche Abweichungen sind eingetreten?
  • Welche installierte Leistung und welcher jährliche Stromertrag wurden für die Anlage geplant?
  • Falls die Anlage noch nicht in Betrieb ist oder verspätet in Betrieb genommen wurde: Welche Strommenge hätte seit dem ursprünglich vorgesehenen Inbetriebnahmetermin bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme erzeugt werden können?
  • Welche finanziellen Nachteile sind durch eine mögliche Verzögerung entstanden? Dabei sind insbesondere entgangene Einsparungen durch Eigenverbrauch, entgangene Einspeiseerlöse, zusätzliche Kosten für anderweitigen Strombezug sowie gegebenenfalls entstandene Mehrkosten und mögliche Ersatzansprüche getrennt auszuweisen.
  • Welche Kosten wurden für die Photovoltaikanlage einschließlich Planung, Installation und Netzanschluss veranschlagt beziehungsweise tatsächlich aufgewendet?
  • Welche städtischen Dienststellen, Netzbetreiber und gegebenenfalls beauftragte Unternehmen waren beziehungsweise sind für die einzelnen Schritte bis zur Inbetriebnahme verantwortlich?
  • Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder werden ergriffen, um eine gegebenenfalls noch ausstehende Inbetriebnahme schnellstmöglich abzuschließen?
  • Welche organisatorischen Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Vorgang, damit Photovoltaikanlagen bei künftigen kommunalen Neubauten möglichst zeitgleich mit der Nutzung der Gebäude in Betrieb gehen können?
Stadträtin Andrea Friedel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel

Stadtrat Cengiz Sahin

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Cengiz Sahin