Das Nürnberger IN VIA Marienheim stellt eine tragende Säule der dualen Berufsausbildung in Bayern dar. Während des meist mehrwöchigen Blockunterrichts an den Berufsschulen sowie der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen besuchen Auszubildende unterschiedlicher Berufe (Steinmetze, Stuckateure, Fertigungstechniker etc.) dort nicht nur den Unterricht, sondern wohnen während des Blockunterrichts auch im Wohnheim.
Vom Beginn der Schulschließungen von 16. März bis 3. Mai fiel diese Belegungsgruppe komplett weg. Seit 4. Mai läuft der Berufsschulunterricht wieder – jedoch kann das Wohnheim aufgrund des notwendigen Hygienekonzeptes nur 47 von 73 Plätzen anbieten. Bis zum Schuljahresende wird sich an dieser Belegungszahl nichts ändern. Zu diesen Mindereinnahmen kommen weitere Kosten, da es IN VIA Marienheim aufgrund § 45 SGB III der Betriebserlaubnis und einem festgesetzten Stellenschlüssel nicht möglich ist, Kurzarbeit zu beantragen. Des Weiteren hat die Leitung mehreren pädagogische Mitarbeiter*innen, die zur Risikogruppe gehören, die Überstunden ausbezahlt sowie durch Kolleg*innen ersetzt. Hinzu kommen Investitionen für das Hygienekonzept und die dafür benötigten Mittel.
Im Zuge des Belegungsausfalls und den drohenden finanziellen Verlusten, hat sich die Landestagesabgeordnete Verena Osgyan an das bayerische Staatsministerium gewandt.
Im Antwortschreiben des Ministeriums an die Abgeordnete steht, dass die Kommunen nach § 13 Abs. 3 § SGB VIII zuständig für die Jugendwohnheime sind. Des Weiteren trägt die Kommune die Verantwortung, die Schulzeiträume der Blockschüler*innen zu organisieren und zunächst auch für die Kosten aufzukommen. Zudem lautet es wie folgt: Dass auch in den Tagen ohne Blockschüler*innenbelegung die Kommunen einen Anteil der sonst anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernehmen – auch wenn faktisch keine Übernachtungen stattfinden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung stellt die laufenden Kosten für das IN VIA Marienheim auf der Grundlage von §13 Abs. 3 SGB VIII sicher.
- Die Verwaltung erarbeitet unter Berücksichtigung der Antwort des Bayerischen Kultusministeriums einen passenden Lösungsweg, damit der Kostenersatz durch das Kultusministerium (Art. 10 Abs. 7 BaySchFG) – in Zusammenhang mit einem von der Stadt Nürnberg einzubringenden Anteil – zur Auszahlung kommt.
- Die Verwaltung gleicht den entstandenen, Corona-bedingten, Einnahmeverlust für Miete und Personal aus.
- Die Verwaltung stellt die genannten Lösungswege ebenso bei anderen Nürnberger Wohneinrichtungen sicher.
Ihre Ansprechpartnerin:
Gabriele Klaßen
Ihr Ansprechpartner:
Paul Arzten
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