Mit dem Mobilitätsbeschluss von Januar 2021 hat sich Nürnberg insbesondere dem Ziel „Vision Zero“ verpflichtet: Alle Maßnahmen sollen sich daran orientieren, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null zu reduzieren.
Eine wichtige Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist es die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an vielen weiteren Stellen in Nürnberg zu reduzieren. Ideal wäre es, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, von der dann in begründeten Fällen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Dabei muss sowohl darauf geachtet werden, dass der ÖPNV nicht ausgebremst wird, als auch, dass die Bündelungswirkung von Hauptverkehrsachsen erhalten bleibt und es nicht zur Verkehrsverlagerung auf Nebenstraßen in Wohngebiete kommt.
Leider gibt es hier nach wie vor rechtliche Hürden für die Umsetzung. Deshalb hat sich Mitte 2021 eine Städte-Initiative des Städtetags gebildet, die den Bund auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Auch wird ein begleitendes Modellvorhaben angeregt, welches Auswirkungen und Einzelaspekte einer solchen Neuregelung vertieft untersuchen soll. Diese Initiative von ursprünglich sieben Städten, darunter Augsburg, Leipzig und Ulm, wird mittlerweile von über 130 Kommunen – wie z. B. Fürth – unterstützt.
Mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit lassen sich die Ziele der Verkehrswende, eine erhöhte Lebensqualität und Verkehrssicherheit um ein vielfaches schneller und leichter erreichen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg unterstützt die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ (www.lebenswerte-staedte.de).
- Die Stadt Nürnberg fordert über die entsprechenden Gremien und auch direkt beim Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Neuregelung der StVO ein.
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