Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt aktuell schneller als dessen Neuschaffung. Deshalb braucht es nicht nur finanzielle Anstrengungen, sondern auch mehr Flächen für den sozialen Wohnungsbau, – ohne dass dies auf Kosten von Grünflächen und Spielplätzen geht.
Die Anpassung des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg kann hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Dieser betont sowohl die Pflicht der Stadt zur Bereitstellung eines Wohnraumangebotes für Menschen mit niedrigem Einkommen als auch von Grünflächen und sozialer Infrastruktur. Er fordert außerdem die Verwaltung dazu auf, Wege anzustreben, den genossenschaftlichen Wohnungsbau in besonderer Weise zu fördern. Einen allgemeinen Grundsatz hierzu formuliert § 1 BauGB: „Bauleitpläne sollen (…) eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.“
Um diese Ziele zu erreichen, halten wir es für sinnvoll, die Quote für den geförderten Wohnungsbau im Baulandbeschluss den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen. Um dies mit möglichst wenig Neuversiegelung zu erreichen, sollten die Vorgaben des Baulandbeschlusses auch dann angewendet werden, wenn bereits Baurecht besteht. Genauso sollte ein großes Augenmerk auf Flächenrecycling gelegt werden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft folgende Anpassung der Quotenregelung im Baulandbeschluss:
- Bereits für 20 bis 50 Wohneinheiten bzw. Reihen- und Doppelhäuser werden 30 Prozent der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.
- Für 51 bis 100 Wohneinheiten steigt die Quote für den geförderten Wohnungsbau auf 40 Prozent.
- Für mehr als 100 Wohneinheiten steigt die Quote auf 50 Prozent.
- Der Baulandbeschluss findet auch dann Anwendung, wenn bereits Baurecht besteht – insbesondere, wenn alte Gebäude abgerissen und durch neue ersetzt werden.
- Die Verwaltung berichtet, welche Weichen in den kommenden Jahren gestellt werden können, um genossenschaftliches Wohnen auf besondere Weise zu fördern und zu ermöglichen.
Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller
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