Weniger Grün durch Bayerisches Modernisierungsgesetz? Konsequenzen und Anpassungsmöglichkeiten für Nürnberg

Garten, Kräutergarten, im Hintergrund Burgmauer
Heilkraeutergarten

Mit dem Ersten Bayerischen Modernisierungsgesetz im Zuge des Entbürokratisierungspakets gehen auch vielfache Änderungen der Bayerischen Bauordnung einher – unter anderem verlieren Begrünungssatzungen bis Ende September 2025 gegebenenfalls ihre Gültigkeit (§13 Art. 7 Abs. 1 BayBO). Damit wird Städten wie Nürnberg die Möglichkeit genommen, Garten- und Freiflächengestaltungen – auch im Sinne der Klimaanpassung – per örtlicher Satzung zu regeln und somit auch die Ermächtigung, die Gestaltung und Bepflanzung auf Freiflächen eines Grundstücks verbindlich festzulegen.

Mit fehlender Handhabe werden Bodenversiegelung, nicht-begrünte Steingärten sowie eintönige Flächennutzungen zunehmen, während gleichzeitig umwelt-, wasser- und naturschutzrechtliche Aspekte wie Regenwassermanagement, Klimaanpassungs- und Artenschutzmaßnahmen massiv vernachlässigt werden. Laut Stellungnahme des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekt:innen lässt sich die Aufenthalts- und Lebensqualität in dicht bebauten Siedlungsräumen so kaum mehr sicherstellen.   

Städte und Kommunen, die diesen Weg nicht gehen möchten, haben zwar die Möglichkeit, neue Satzungen zu verabschieden, jedoch ist dies mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Insbesondere dann, wenn bereits eine Grünflächensatzung vorliegt – wie dies in vielen bayerischen Städten und Gemeinden der Fall ist. Auch in Nürnberg gibt es seit 1. Juni 2022 eine Begrünungssatzung, die auch auf den Flächen greift, wo Begrünung nicht über einen Bebauungsplan geregelt ist. Dieser Errungenschaft droht wegen des Bayerischen Modernisierungsgesetzes nun das Aus.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung

  • berichtet über den möglichen Spielraum hinsichtlich der beschlossenen Änderungen im Rahmen des 1. Bayerischen Modernisierungsgesetzes, insbesondere bei §13 der Bayerischen Bauordnung,
  • prüft, welche Möglichkeiten es für den weiteren gültigen Bestand der Begrünungssatzung gibt,
  • prüft, inwieweit eine Anpassung der Begrünungssatzung im Rahmen des 1. Bayerischen Modernisierungsgesetzes ohne Einbußen möglich ist.
Stadtrat Marc Schüller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller