Finanzierungsvorschlag zum Erhalt der Zweckentfremdungsverbotssatzung

Fassade eines Backstein-Altbaus direkt angrenzend an die Fassade eines sanierten Hauses
Markus Spiske / Unsplash

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist geplant, die Zweckentfremdungsverbotssatzung mittelfristig
auslaufen zu lassen. Von zwei Vollkraftstellen soll nun eine Stelle eingespart werden, wodurch eine
jährliche Ersparnis in Höhe 80.000 Euro erzielt werden kann. Wir halten diesen Schritt jedoch für
kurzsichtig.

Die Zweckentfremdungsverbotssatzung ist ein wesentliches Instrument, um bezahlbaren Wohnraum
zu sichern und nachhaltig zu schützen. Sie stellt sicher, dass bestehender Wohnraum nicht durch
gewerbliche Nutzung, Leerstand oder ungenehmigte Ferienvermietung dem Wohnungsmarkt
entzogen wird. Gerade in Zeiten zunehmender Wohnungsnot ist es von zentraler Bedeutung, den
vorhandenen Wohnraum zu erhalten und verantwortungsvoll zu nutzen, statt kurzfristige
Einsparpotenziale über die langfristige soziale und städtebauliche Stabilität zu stellen.

Antrag für die Sitzung des Stadtrats (Etat) am 20.11.2025

Um die Finanzierung gewährleisten zu können, schlagen wir daher vor, die Zuschüsse zur
Eigentumsförderung (Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan, Pauschale 17) in Höhe von 750.000
Euro jährlich zu streichen und diese für den Erhalt der Zweckentfremdungsverbotssatzung zu
nutzen.

Stadtrat Cengiz Sahin

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin