Immer wieder kommt es zu schweren und auch tödlichen Unfällen durch rechtsabbiegende LKW. Unfallforscher gehen davon aus, dass sich circa 60 Prozent der schweren Unfälle durch abbiegende LKW dank Abbiegeassistenten vermeiden ließen. Laut BMVI ist eine europaweite schrittweise verpflichtende Einführung der Abbiegeassistenten aber erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen.
Um die Verkehrssicherheit in Nürnberg im Sinne der „Vision Zero“ – einer Sicherheitsstrategie, deren Ziel keine Toten und Schwerverletzte im Straßenverkehr ist – weiter zu erhöhen, ist deshalb schon vor der verpflichtenden Einführung ein möglichst hoher Anteil von schweren Nutzfahrzeugen mit einem Abbiegeassistenten anzustreben. Die Stadt Nürnberg sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und alle großen städtischen Nutzfahrzeuge und LKW mit Abbiegeassistenten nachrüsten. Das gilt entsprechend für alle kommunalen Unternehmen und auch die Feuerwehr. Vorbild könnte hier unter anderem die Stadt Deggendorf sein, die bei der Aktion Abbiegeassistent vom Bundesverkehrsministerium teilnimmt. Ziel der Aktion ist die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen oder Kommunen, ihre Fuhrparks bereits vor dem verbindlichen Einführungsdatum so schnell wie möglich mit Abbiegeassistenten auszurüsten.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, wie viele LKW und große Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark vorhanden sind und wie viele davon bereits mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sind.
- Die Verwaltung rüstet alle großen Nutzfahrzeuge, die der Stadt oder städtischen Betrieben gehören, möglichst schnell mit Abbiegeassistenten nach.
- Die Stadt Nürnberg sensibilisiert die Fahrer*innen der Fahrzeuge hinsichtlich Abbiegeunfälle. Insbesondere wird auch auf die Notwendigkeit einer korrekten Spiegeleinstellung hingewiesen.
- Die Verwaltung schafft ausschließlich große Nutzfahrzeuge an, die mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sind.
- Die Verwaltung prüft, inwieweit in Nürnberg Durchfahrverbote für LKW ohne Abbiegeassistenten auf der Grundlage von § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt werden können.
- Die Verwaltung fordert die Polizei auf, die Einhaltung der Regelungen gemäß StVO bezüglich abbiegender LKW häufiger zu kontrollieren.

Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock
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