Lockerung der Sargpflicht in der Stadt Nürnberg umsetzen
Seit 1. April 2021 ist die Sargpflicht in Bayern aufgehoben, sodass seitdem eine sarglose Bestattung aus weltanschaulichen und religiösen Gründen möglich ist.
Um eine sarglose Bestattung zu ermöglichen, müssen laut Auskunft des Bayerischen Staatsministers für Gesundheit und Pflege jedoch auch die örtlichen Friedhofsträger ihre Satzungen ändern.
Eine Bestattung ohne Sarg ist für viele Menschen in unserer Kommune eine sehr wichtige Angelegenheit, um den religiösen und weltanschaulichen Erfordernissen gerecht zu werden. Für vielen Familien wird erst so eine Bestattung „in der neuen Heimat“ vorstellbar.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung bereitet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Änderung der Friedhofssatzung vor, damit Bestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus weltanschaulichen und religiösen Gründen zugelassen werden.
- Zur Überbrückung dieser Zeit werden im Bedarfsfall Einzelgenehmigungen erteilt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
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