Die Bezahlkarte für Geflüchtete ist bereits beschlossene Sache, der Freistaat Bayern hat einen schnellen Sonderweg gewählt und nach wenigen Monaten Pilotphase in vier Modellkommunen soll die flächendeckende Einführung eingeleitet werden.
Die Einführung der Bezahlkarte ist umstritten, denn die Erfahrungswerte sind wenig belastbar und der Verwaltungsaufwand wird enorm sein – ebenso wie die Einschränkungen für Geflüchtete. Viele Eckpunkte sind aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) vorgegeben. Daher ist es umso wichtiger zu eruieren, welche Spielräume in der Ausgestaltung der Bezahlkarte die Stadt Nürnberg hat.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet
- über den Zeitplan der Einführung der Bezahlkarte in der Stadt Nürnberg,
- über den Kommunikationsplan Richtung Geflüchtete und die entsprechenden Unterstützungsstrukturen,
- über den geschätzten Verwaltungsaufwand und wie dieser zeitlich und personell abgedeckt werden kann.
Darüber hinaus gibt die Verwaltung in einem Bericht Auskunft darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten für die Einführung der Bezahlkarte vorhanden sind und wie die Stadt Nürnberg diese umzusetzen plant, insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte:
- Wie das Sozialamt als Leistungsbehörde hinsichtlich der Art der Leistungserbringung ihr eingeräumtes Ermessen nutzen kann und die Bezahlkarte nicht an alle Personenkreisen aushändigt und welche Ausnahmen hier geplant sind,
- wie der Geltungsbereich (Einschränkungen nach PLZ) der Bezahlkarte in Nürnberg für Personen mit aufenthaltsrechtlichen Wohnsitzeinschränkungen und wie für Personen ohne Einschränkungen geregelt wird,
- wie die sogenannte White-List (erlaubte Ausnahmen von Zahlungsempfänger*innen und räumlichen Beschränkungen) gehandhabt wird, wie die Antragsstellung funktioniert, wer über die Anträge entscheidet und welche Möglichkeiten des Widerspruchs es für die Antragssteller:innen gibt,
- über die Handhabung bei Familien mit Kindern, auf welche Karte hier das Geld gebucht wird und wie sichergestellt wird, dass die Kinder ihr Taschengeld in bar bekommen können,
- welche Einschränkungen es beim monatlichen Gutachten geben wird, wer diese kontrollieren und sanktionieren wird,
- welche Möglichkeiten der Barauszahlung die Stadt gewährleisten kann, wie hoch diese ist, wo und wie oft im Monat die Auszahlungen möglich sind.
Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel
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