Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern jetzt beschleunigen
Mit der Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes lassen sich der Denkmalschutz und die Nutzung regenerativer Energien besser vereinbaren. Auch der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Dächern wird dadurch deutlich erleichtert. Es ist dann „nicht mehr die Frage, ob ein Denkmal mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann, sondern wie dies unter Beachtung denkmalfachlicher Belange erfolgen kann“, so im Überblick des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege dazu. Damit können bisher ungenutzte Energiepotenziale – gerade für den Eigenbedarf – zum Einsatz kommen und die Energiewende entscheidend vorangebracht werden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- prüft, welche Potenziale wir in Nürnberg für den Bau von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden haben.
- setzt die Bestimmungen des geänderten Denkmalschutzgesetzes (siehe Fußnote insbesondere im Bereich des Baus von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Dächern wohlwollend und proaktiv im Sinne der Energiewende um.
- klärt im Zuge dessen, welche rechtlichen Einschränkungen dahingehend noch bestehen und welche rechtlichen Weichen gestellt werden müssen.
Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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