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Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit Juli 2017 in Kraft und hat das Ziel, sowohl Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen als auch Gesundheit und Sicherheit von Prostituierten zu stärken. Um dies zu gewährleisten, sieht das Gesetz eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber:innen vor. Außerdem müssen Prostituierte ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden und sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einem Beratungsgespräch und jährlich an einem Gesundheitscheck teilzunehmen. Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhalten Sexarbeiter:innen Informationen zu ihren Rechten und zu Unterstützungsangeboten.

Der letzte Bericht im Gesundheitsausschuss ist aus dem Jahr 2018. Darin wird berichtet, dass aufgrund der knappen Personalsituation die Abgrenzung zur Fachstelle sexuelle Gesundheit nicht jederzeit gelingt, was jedoch unbedingt gewährleistet sein sollte, da die Fachstelle sexuelle Gesundheit anonym berät.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über

  • ihre Erfahrungen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes seit dem letzten Bericht im Jahr 2018.
  • die Entwicklung der Zahl der geführten Beratungsgespräche und angemeldeten Prostitutionsgewerbe.
  • die finanzielle und personelle Auswirkung der Umsetzung des ProstSchG insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zur Fachstelle sexuelle Gesundheit.
  • die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl im Hinblick auf die Beratungen als auch auf die Arbeitsplätze (Hygiene, Bordellschließungen) von Sexarbeiter:innen.
  • Erfahrungen der Fachberatungsstellen Jadwiga und Kassandra v. a. mit Blick auf Prostituierte in Notlagen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel

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