Die Bebauung und Ausweitung Nürnbergs kann über „Tabuflächen“ wie Bannwald, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder regionalplanerischen Festlegungen gesteuert und begrenzt werden.
Das Stadtklimagutachten von 2014 stellt bei Bauvorhaben eine sehr gute Ergänzung hierzu dar und ist eine zwar unverbindliche, aber dennoch elementare Planungsgrundlage. Der Stadtplanung obliegt dann die Abwägung von unterschiedlichen Interessen: Wohnen, Verkehr, Grün – und darunter auch die notwendigen Kaltluftschneisen, die anhand immer heißerer Sommer eine evidente Rolle für die Abkühlung der Stadt spielen. Auf unseren Antrag hin zum Thema Entsiegelung im Umweltausschuss im April 2021 schlug die Verwaltung vor, diese wichtigen Zonen als nicht-bebaubare Flächen im Flächennutzungsplan zu sichern.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung überprüft und erarbeitet, wie Kaltluftbahnen als nicht-bebaubare Flächen im Flächennutzungsplan gesichert werden können.

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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