Seit Ende März 2020 ist der Weinmarkt als Fußgängerzone ausgewiesen. Eine weitere Aufwertung der Straße wird in naher Zukunft durch eine entsprechende Möblierung erfolgen. Bereits jetzt nutzen Kinder und Jugendliche den verkehrsberuhigten Weinmarkt vielfach zum Spielen oder als Treffpunkt. Leider zeigen sich Autofahrer*innen hinsichtlich der Tatsache, dass es sich hier nun um eine Fußgängerzone handelt, noch sehr uneinsichtig: So sind Durchfahrten mit erhöhten Geschwindigkeiten an der Tagesordnung: allein am Abend des 11. Mai 2020 wurden innerhalb von fünf Minuten rund zehn Autos gezählt, die mit überhöhter Geschwindigkeit den Weinmarkt querten. Hinzu kommt, dass parkende Autos das Bild der neugeschaffenen Fußgängerzone trüben.
Gerade in den ersten Wochen und Monaten nach einer solchen Veränderung ist es wichtig, die neuen Regelungen konsequent durchzusetzen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über bislang stattgefundene Kontrollen, deren Frequenz und die Ergebnisse.
- Die Verwaltung berichtet, welche Maßnahmen stattgefunden haben, um die Anwohner*innen und Autofahrer*innen über die Änderungen am Weinmarkt zu informieren.
- Zudem beantragen wir eine regelmäßige Kontrolle, sowohl des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs am Weinmarkt, um zu erreichen, dass dieses zukunftsfähige Element der fußgängerfreundlichen Stadt nicht ad absurdum geführt wird, indem Autofahrer*innen den Platz immer noch für sich reklamieren.
- Die Stadt Nürnberg wirkt bei der Polizei darauf hin, dass Falschparker*innen in der neu ausgewiesenen Fußgängerzone konsequent abgeschleppt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock
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