Publikum eines Konzertes von hinten aufgenommen, erhobene Hände zeigen ein Herz

Anthony Delanoix / Unsplash

Kultur in Zeiten von Corona – Perspektiven für die Wiedereröffnungen

Gemeinsamer Antrag von Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Stadtratsfraktion, Politbande und Die Guten

Ab heute können bayernweit Theatervorstellungen, Konzerte und weitere kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen unter Beachtung von Hygienevoraussetzungen in geschlossenen Räumen stattfinden. Kinos in Bayern sollen ebenfalls am 15. Juni 2020 wieder öffnen. Dabei müssen die Hygienevoraussetzungen eingehalten und entsprechende räum-liche Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter für Gäste und Personal, beim Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang ohne Mund-Nasen-Bedeckung von mindestens zwei Metern sowie Maßnahmen zur Hygiene. Das bedeutet beispielsweise für ein Kleinkunsttheater mit regulär rund 100 Plätzen, dass unter diesen Auflagen nur noch rund 15 Zuschauer zugelassen wären.

Das betrifft auch die Nürnberger Kulturszene, die die Möglichkeit hat zum einen bereits geplante Veranstaltungen nachzuholen und weitere für die kommende Saison vorzuplanen, um Künstler*innen wieder Aufträge geben zu können und einen finanziellen Ausgleich bieten zu können. Nur die wirklich großen Institutionen, wie das Staatstheater, die Nürnberger Symphoniker oder einige wenige städtische Einrichtungen haben die dafür notwendigen räumlichen und personellen Voraussetzungen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet, inwieweit sie die städtischen und nicht-städtischen Kultureinrichtungen bei der Wiedereröffnung unter den vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsrahmenbedingungen unterstützt. In diesem Zusammenhang gibt sie auch Bericht darüber, welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen – sofern benötigt ­­­ – bereitgestellt werden können, zum Beispiel für zusätzlich notwendiges Personal, Hygienemittel, Plexiglasabtrennungen etc.
  • Die Verwaltung erklärt, welche Aufgaben hier die Beratungsstelle für Wiedereröffnungsszenarien und die Clearingstelle am Bildungscampus übernimmt.
  • Die Stadt zeigt auf, inwieweit sie nicht-städtische kulturelle Einrichtungen wie Kinos, freie Theater und weitere kulturelle Initiativen auf der Suche nach alternativen Spielorten unterstützt, wenn diese aufgrund ihrer räumlichen Situation die angeforderten Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen in Form von Zuschaueranzahl und Abstand nicht einhalten können.
  • Die Verwaltung berichtet, welche Freiflächen oder anderen alternative Spielorte mit der dazu notwendigen Infrastruktur wie Wasser und Stromanschluss sowie (mobilen) Sanitäranlagen als Zwischennutzung für Aufführungen von freien Theatern, Kinovereinen und weiteren kulturellen Einrichtungen ab sofort zur Verfügung stehen können.
  • In diesem Zusammenhang ermöglicht die Stadt nach Absprache mit den Spielorten wie der Katharinenruine, dem Serenadenhof, dem Konzertsaal der Symphoniker, der Meistersingerhalle, dem Saal auf AEG und gegebenenfalls mit dem Staatstheater die kostenfreie Vergabe von freien Terminen an die freie Szene, um diesen zusätzliche Spielorte unter den geforderten Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen.
Natalie Keller

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