Beim Thema Frankenschnellweg verfolgen wir ein zentrales Ziel: Wir möchten spürbare Verbesserungen für die Anwohner:innen – insbesondere beim Lärmschutz. Unabhängig davon, wie es baulich mit dem Frankenschnellweg weitergeht, sollten wir kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung umsetzen. Eine Maßnahme könnte dabei ein Tempolimit sein:
Denn auf dem rund 5,5 km langen Abschnitt mit angrenzender Wohnbebauung hätte ein durchgängiges Tempolimit von 50 km/h bzw. max. 60 km/h folgende Effekte:
- deutliche Lärmminderung: Bereits geringe Geschwindigkeitsreduzierungen senken den Verkehrslärm spürbar – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen,
- Verbesserung der Luftqualität: Geringere Spitzengeschwindigkeiten reduzieren Emissionen,
- mehr Verkehrssicherheit,
- geringer Zeitverlust: Der rechnerische Fahrtzeitverlust läge bei unter zwei,
- Lenkungswirkung: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit könnte die Strecke gegenüber den Autobahnen im Umland unattraktiver machen. Das kann Durchgangsverkehr reduzieren, Staus verringern und Wartezeiten an Ampeln verkürzen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- prüft die Einführung eines durchgängigen Tempolimits von 50 km/h bzw. max. 60 km/h auf dem rund 5,5 km langen Abschnitt des Frankenschnellwegs im Nürnberger Stadtgebiet, auf dem Wohnbebauung angrenzt,
- berichtet über die Auswirkungen eines solchen Tempolimits auf Lärmemissionen, Luftschadstoffe, Verkehrsmenge und Reisezeiten,
- wird beauftragt ein solches Tempolimit – soweit möglich – anzuordnen und die hierfür notwendigen verkehrsrechtlichen Schritte baldmöglichst einzuleiten.

Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock

Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kahl
