Baulandmobilisierungsgesetz: Jetzt die Weichen für mehr sozialgebundenen Wohnungsbau stellen
Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit – umso besorgniserregender ist der deutliche Rückgang der sozialgebundenen Wohnungen in den vergangenen Jahren. Immer mehr Menschen können sich ihre Miete nicht mehr leisten oder finden keine Wohnung. Jedoch gehört Wohnen zum elementaren Grundrecht und gerade deshalb braucht es in Nürnberg neben der Verknüpfung von Wohnraumoffensive und Solidarität zudem eine Weichenstellung, um bezahlbaren Wohnraum baldmöglichst zu realisieren – insbesondere bei Nutzung von neuem kostbarem Baugrund.
Das Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag am 7. Mai 2021 verabschiedet hat, bietet hier Chancen zur Förderung von bezahlbarem und sozial gebundenem Wohnungsbau. Mit dem Gesetz sollen Gemeinden neben vielen Erleichterungen vor allem mehr Möglichkeiten bekommen, vor Investoren Zugriff auf Grundstücke oder Häuser zu haben. Dieses Vorkaufsrecht ermöglicht es den Gemeinden, bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum zu bauen. Kommunen können daher nicht nur Leerständen entschieden entgegenwirken, sondern auch jahrelang brachliegende Flächen schneller sowie flexibler nutzen und dem sozialen Wohnbebauung zuführen.
Mit Hilfe des Baulandmobilisierungsgesetzes kann es gelingen, dass insbesondere Wohnungsunternehmen der öffentlichen Hand, aber auch neugegründete Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Akteure wieder verstärkt sozialgebundene Wohnungen bauen können – ohne auf ökologischen Flächen einzugreifen und/oder zu versiegeln. Dabei muss es weiter gelingen, Wohngemeinnützigkeit und den sozialen Wohnungsbau langfristig zu fördern, um mehr langfristig bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum zu sichern. Insbesondere gilt es, über die Einkommensorientierte Förderung (EOF) und die Quotenregelung hinaus zu planen und umzusetzen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes die innerstädtischen Baulücken und ungenutzte Grundstücke auf Verfügungsrecht.
- Die Stadt prüft im Anschluss – über die EOF sowie Quotenregelung hinaus – den Bau von bezahlbarem, sozial gebundenem Wohnraum in Hand der städtischen Wohnungsbauunternehmen oder anderer gemeinwohlorientierter Akteure, um aktiv gegen den angespannten Wohnungsmarkt und für das elementare Grundrecht auf Wohnen zu wirken.

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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