Seit dem 16. Februar 2024 ist die 17. Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) als Bundesgesetz in Kraft. Damit soll die Luft durch eine maximale Reduktion von Feinstaub, Stickstoff- und Schwefeloxiden sowie Ruß sauberer werden. Diese Novellierung betrifft die Nürnberger Müllverbrennungsanlage, auch hinsichtlich der geplanten Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035.
Die Nürnberger Müllverbrennungsanlage leistet – trotz des Emissionsausstoßes – einen wichtigen Beitrag zu unserer städtischen Klimaschutz-Strategie und zur Energiewende in Nürnberg: Die Abwärme wird in das Fernwärmenetz eingespeist und für die Erzeugung klimaneutralen Stroms genutzt. Ebenso ist die Anlage für die anstehende kommunale Wärmeplanung eine wichtige Grundlage. Deshalb müssen wir hier auf einen hohen Standard und gute Qualität setzen.
Nun steht die nächste Novelle über die europäische Ebene an: Die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) wird überarbeitet und damit weitere Anforderungen an die thermische Abfallbehandlung gestellt, so zum Beispiel der Bau von CO2-Abscheideranlagen. Diese bereiten CO2 zur Speicherung auf, so dass das klimaschädliche Gas nicht in die Atmosphäre entweicht. Diese Technologie sollte allerdings nur nach kritischer Abwägung eingesetzt werden und darf nicht von den eigentlichen Zielen der Energieeinsparung und -effizienz sowie dem Ausbau Erneuerbarer Energien ablenken. Den Einsatz sehen wir nur dort, wo Verbrennungen unvermeidbar sind, wie beispielsweise in der (Rest-) Müllverbrennung.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet:
- über den aktuellen Stand und die bisher unternommenen Maßnahmen, um die Auflagen der aktuellen Novellierung des BImSchV zu erfüllen,
- welche Emissionswerte in der Müllverbrennungsanlage vorliegen, welche hiervon in kritischen Bereichen liegen und ob auch der CO2-Anteil im Abgas gemessen und bewertet wird,
- zu den Auswirkungen des Bundesemissionshandels,
- wie die geplante Klimaneutralität der städtischen Verwaltung für die Müllverbrennung bis 2035 erreicht werden kann,
- über die möglichen Weichenstellungen und erforderliche Rahmenbedingungen für CO2-Abscheidetechnologien,
- zu den Folgen, Risiken und das Potenzial für eine bessere Klimabilanz bei der Abscheidung von CO2 aus dem Abgas und bewertet diese.
Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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