Verkehrsexpert*innen sind sich einig: Damit die Verkehrswende gelingen kann, sind neben sogenannten Pull-Maßnahmen – wie ein günstiger, gut ausgebauter ÖPNV und einer sicheren und bequemen Radinfrastruktur – auch Push-Maßnahmen wichtig. Eine solche Push-Maßnahme ist unter anderem die Bepreisung von Parkplätzen für KFZ.
Während für viele Nutzungen des öffentlichen Raums Sondernutzungsgebühren erhoben werden – beispielsweise für die Gastronomie oder Volksfeste – ist es in Nürnberg in großen Teilen des Stadtgebiets noch möglich, kostenlos zu parken. Dies schafft Fehlanreize und verhindert eine schnelle Veränderung des Mobilitätsverhaltens, die mit dem Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021 angestrebt wird. Insbesondere im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage gilt es nun, diese Subventionen zügig abzubauen und den dadurch gewonnenen finanziellen Spielraum für den Ausbau des Umweltverbundes zu nutzen. Als Folge schafft das veränderte Mobilitätsverhalten freie Flächen, die die Stadt im Sinne des Gemeinwohls umwidmen und umgestalten kann.
Auf Antrag der CSU und mit breiter Unterstützung des Stadtrats hat die Verwaltung mittlerweile ein Konzept der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt eingeführt, dass es Anwohner*innen ermöglicht, leichter einen Parkplatz zu finden. Gleichzeitig schafft dieses Konzept für alle Autofahrer*innen den Anreiz, andere Verkehrsmittel zu nutzen. Schhon nach kurzer Zeit ist zu erkennen, dass dieses Modell die gewünschten Effekte zeigt und ein voller Erfolg ist.
Deshalb sollte nun in Anlehnung an das Altstadt-Modell eine schrittweise Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere dicht besiedelte Stadtteile mit hohem Parkdruck folgen. Wünschenswert ist dabei die Umsetzung eines ersten Schrittes bereits für Anfang 2023 – wenn möglich sogar früher.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
- Die Verwaltung macht– entsprechend dem Modell der Altstadt – konkrete Vorschläge zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf geeignete Bewohnerparkgebiete und erstellt einen Stufenplan bezüglich der zeitlichen Umsetzung. Die Umsetzung eines ersten Schrittes sollte dabei bereits Anfang 2023 erfolgen, wenn möglich sogar früher.
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