Tabakkonsum ist eine der größten vermeidbaren Gesundheitsgefahren weltweit. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben jährlich über 7 Millionen Menschen an den Folgen des Rauchens, davon rund 1,6 Millionen durch Passivrauchen. Auch in Deutschland ist Rauchen weiterhin eine der häufigsten Ursachen für vorzeitige Todesfälle.
Saubere Luft und eine hohe Aufenthaltsqualität sind zentrale Bestandteile einer lebenswerten Stadt. Auch im Freien kann Tabakrauch – insbesondere bei hoher Personendichte und geringem Abstand – zu gesundheitlichen Belastungen führen. Dies betrifft vor allem Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Gleichzeitig nehmen Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu. Viele Menschen wünschen sich die Option, sich im öffentlichen Raum ohne Beeinträchtigung durch Rauch aufzuhalten – etwa auf Spiel- und Liegewiesen, an Haltestellen, im Fußballstadion oder in stark frequentierten Aufenthaltsbereichen.
Viele Städte und Länder gehen hier bereits voran: So gibt es beispielsweise in Frankreich Rauchverbote auf Spielplätzen und in Parks, in Schweden ist Rauchen auch an Haltestellen verboten und New York City oder Mailand haben öffentliche rauchfreie Räume deutlich ausgeweitet.
Auch die Europäische Kommission verfolgt im Rahmen des „Europe’s Beating Cancer Plan“ das Ziel einer „tabakfreien Generation“ bis 2040. Kommunale Maßnahmen wie rauchfreie Zonen im öffentlichen Raum sind ausdrücklich Teil dieser Gesamtstrategie.
Ziel dieses Antrags ist daher kein generelles Rauchverbot, sondern die gezielte Schaffung rauchfreier Bereiche an besonders sensiblen und stark frequentierten Orten. So können Gesundheitsschutz, Aufenthaltsqualität und ein rücksichtsvolles Miteinander im öffentlichen Raum gestärkt werden – im Einklang mit dem Ziel einer lebenswerten Stadt für alle.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet über die gesundheitlichen Auswirkungen von Passivrauchen im Freien,
- stellt die rechtlichen Handlungsspielräume der Stadt und deren Eigenbetriebe bezüglich Einführung von rauchfreien Zonen auf städtischen Grund dar,
- prüft, in welchen Bereichen des öffentlichen Raums in Nürnberg rauchfreie Zonen rechtssicher ausgewiesen bzw. erweitert werden können, insbesondere:
- im Stadtpark Nürnberg (u. a. Straße der Kinderrechte)
- im Max-Morlock-Stadion
- im Tiergarten Nürnberg
- an ÖPNV-Haltestellen, insbesondere auch den wichtigen Umsteigepunkten Plärrer und Hauptbahnhof
- auf Liegewiesen in Freibädern
- wird beauftragt weitere Vorschläge für geeignete rauchfreie Bereiche sowie deren Umsetzung zu erarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz sowie Aufenthaltsqualität,
- schlägt eine Strategie bezüglich Umsetzung, Kontrolle und Kommunikation vor.

Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock
