Rechtsformgestaltung Kongresshalle 7. Juni 202417. Juli 2024 Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg Gemeinsamer Antrag von CSU, SPD und B’90/DIE GRÜNEN Status: bearbeitet Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände wird bereits seit vielen Jahren, allem voran mit dem Dokumentationszentrum und den Nürnberger Symphonikern, kulturell genutzt. Gleichzeitig ist sie als bauliche Hinterlassenschaft der NS-Zeit nationales Erbe und hat im erinnerungskulturellen Kontext internationale Relevanz. Die Stadt Nürnberg hat sich darauf verständigt, die in der Kongresshalle bereits vorhandene kulturelle Nut-zung signifikant und zukunftsgerichtet zu erweitern. Beschlossen wurden die Etablierung von Räumen für Präsentation und Produktion aller künstlerischen Sparten sowie die Einrichtung der Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg. Seit letztem Jahr wird in unterschiedlichen Formaten erfolgreich erprobt, wie Kunst und Kultur spezifische erinnerungskulturelle Akzente setzen können. Ziel ist die Entwicklung eines einzigartigen, „glokal“ ausgerichteten Kunst- und Kulturortes von internationaler Strahlkraft. Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern sind mit großem Wohlwollen an der Seite der Stadt Nürnberg und unterstützen die Sanierung des einzigartigen historischen Baudenkmals sowie die Kulturentwicklungsvorhaben mit unterschiedlichen Förderperspektiven zudem finanziell. Auch nach Realisierung der anste-henden Baumaßnahmen bleibt der Erhalt der Kongresshalle weiterhin nationale Aufgabe. Indessen gilt es, nicht nur Antworten auf Fragen der inhaltlichen Ausrichtung sowie zu möglichen Finanzierungsmodellen, sondern auch der passenden Rechtsform und Trägerschaft zu finden. Insbesondere die Spezifik der künftigen Nutzerzusammensetzung stellt hierbei eine Herausforderung dar. Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und B’90/DIE GRÜNEN zur Behandlung im Stadtrat folgenden Antrag: Die Verwaltung legt dar, welche Rechtsformen grundsätzlich in Frage kommen, und geht insbesondere darauf ein, welche die am besten geeignete Rechtsform vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Ziele darstellt. Insbesondere soll das Stiftungsmodell als Rechtsform geprüft und eine mögliche Gestaltung skizziert werden. welche weiteren Schritte notwendig sind, um die Beteiligung des Bundes und des Landes zu erreichen und weitere Entscheidungen vorzubereiten. Ihre Ansprechpartnerin: Natalie Keller
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