Das Überleben von Gebäudebrütern wie Mauerseglern, Spatzen, Mauerseglern oder Fledermäusen in der Stadt ist bedroht. Dies liegt neben dem zunehmenden Insektenschwund, vor allem auch an der Zerstörung ihrer angestammten Brutplätze durch Sanierung, Umbau und Abbruch in und an Bestandsgebäuden. Denn diese Maßnahmen vernichten viele bestehende Nistmöglichkeiten, die sich unter Dächern und in Fugen von Fassaden befinden – auch wenn es gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Zudem bietet die moderne Bauweise mit fugenlosen Putz-, Glas- oder Metallfassaden sowie abgeriegelte Dachbereiche keinen Platz für Nistgelegenheiten.
Die Stadt Nürnberg setzt sich daher mit seiner Biodiversitätsstrategie unter 3.5 Berücksichtigung des Arten- und Biodiversitätsschutzes an Gebäuden insbesondere auch für Gebäudebrüter ein. Unter anderem, indem Bau- und Sanierungsarbeiten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit gelegt werden. München und Erlangen gehen hier bereits einen Schritt weiter: Werden in Erlangen öffentliche Gebäude saniert oder neu gebaut, so finden bereits bei der Planung Nistplätze für Gebäudebrüter und Fledermäuse Berücksichtigung. Möglich ist dies dank einer Gebäudebrüterberaterin, die seit Jahren die Nistplätze von Schwalben, Mauerseglern und Spatzen kartiert.
München wiederum hat in seinem ökologischen Kriterienkatalog unter anderem bei 7. Artenschutz festgelegt, dass bei „allen Gebäuden Quartiere für Gebäudebrüter (…) nach folgendem Schlüssel zu schaffen sind: Wohn- und Gewerbegebäude mit mehr als 2 Geschossen bzw. ab 6m Wandhöhe, mind. 0,2 Quartiere je lfm Fassadenlänge“. Ebenso wird empfohlen sich von Expert:innen des Landesbund für Vogelschutz LBV zur Neuschaffung beraten zu lassen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet über Nistplätze und Verbreitung gebäudebrütender Vögel in Nürnberg,
- berichtet über die Anzahl der gemeldeten Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- berichtet über installierte Ersatznester (aufgrund von Sanierungsarbeiten) und inwieweit Mauersegler und Schwalben diese Ersatzquartiere annehmen,
- nimmt zukünftig bei Sanierungen und Neubauten die Beratung von Expert:innen des Landesbund für Vogelschutz LBV zur Neuschaffung von Quartieren und für Vogelschutz in Anspruch,
- übernimmt – sofern möglich und praktikabel – den Schlüssel aus dem Münchner ökologischen Kriterienkatalog unter Punkt 7, um bei allen Gebäuden Quartiere für Gebäudebrüter zu schaffen

Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin