Mit dem Mobilitätsbeschluss von Januar 2021 hat sich Nürnberg insbesondere dem Ziel „Vision Zero“ verpflichtet: Alle Maßnahmen sollen sich daran orientieren, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme dieses Ziel zu erreichen, ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nicht nur wie bislang unmittelbar vor Kindergärten und Schulen in Nürnberg.
Mit den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung, denen der Bundesrat am 5. Juli 2024 zugestimmt hat, haben wir nun als Kommune hier mehr Flexibilität bei unseren Entscheidungen: So bekommt die Sicherheit des Straßenverkehrs eine vorrangige Bedeutung. Und neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs können nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei den Anordnungen berücksichtigt werden. Unter anderem wird es an mehr Stellen möglich sein, Tempo 30 anzuordnen. Mehr Spielraum gibt es auch beim Anwohnerparken, bei der Einrichtung von Sonderfahrstreifen beispielsweise für eine Beschleunigung des Busverkehrs und bei der Bereitstellung angemessener Flächen für Radverkehr.
Im Sinne der notwendigen Verkehrswende und dem Ziel, die Lebensqualität und Verkehrssicherheit in Nürnberg weiter zu erhöhen, stellen wir deshalb folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet über die geänderten Rahmenbedingen im Straßenverkehrsrecht und die neuen Möglichkeiten die sich dadurch ergeben,
- schlägt Straßenabschnitte vor, die zeitnah auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkt werden können und berücksichtigt dabei insbesondere Schulwege, aber auch Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege sowie jene Stellen, bei denen dies in der Vergangenheit angedacht wurde, aber aufgrund der Rechtslage gescheitert ist,
- nutzt den neuen Rechtsrahmen für künftige Planungen zur größtmöglichen Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und zur Steigerung der Attraktivität des sogenannten Umweltverbunds.
Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock
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