Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Die Guten
Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsaktionsplans am 23. Juni 2021 hat der Nürnberger Stadtrat beschlossen, mit einem kommunalen Aktionsplan die sogenannte „Istanbul Konvention“, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umzusetzen. Als einen der ersten Schritte zur Entwicklung dieses Aktionsplans hat das Gleichstellungsbüro der Stadt Nürnberg unter Einbindung der örtlichen Fachöffentlichkeit mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote und Strukturen begonnen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über die angesprochene Bestandsaufnahme und geht dabei auf etwaige Lücken im Unterstützungssystem geschlechtsspezifischer Gewalt ein.
- Sie berichtet ferner, welche nächsten Schritte geplant sind.
- Sie berichtet zudem, ob bestimmte Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können, wie z. B. die in den Anträgen der SPD-Stadtratsfraktion, der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Die Guten angesprochenen Schulungsmaßnahmen in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder zum Erkennen geschlechtsspezifischer häuslicher Gewalt und dem sensiblen Umgang damit. Gerade zu Letzterem könnte die Verwaltung auf bereits existierende Erfahrungen aus den Jahren 2012 und 2013 zurückgreifen (vgl. POA Sitzung vom 08.05.2012).
Ihre Ansprechpartnerin:
Natalie Keller
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