Am 30. Juli 2024 hat das Sozialgericht Nürnberg in einem Eilverfahren die Stadt Schwabach dazu angewiesen, einer Geflüchteten die monatliche Unterstützung statt auf die Bezahlkarte wieder auf ihr normales Konto zu überweisen. Grund hierfür war, dass der Vorsitzende Richter das Existenzminimum der Klägerin durch die Bezahlkarte als bedroht ansah. Zum einen wurde die Bargeldobergrenze als kritisch eingestuft, sowie die fehlende Einzelfallprüfung bemängelt. Bereits am 18. Juli 2024 hat das Sozialgericht Hamburg ähnlich geurteilt.
Damit bestätigt sich nicht nur unsere Kritik. sondern auch jene seitens mehrerer NGOs, des Nürnberger Menschenrechtszentrum, den Bayerischen Flüchtlingsrat sowie zahlreicher Jurist:innen, die bereits vor der Einführung der Karte auf Einschränkungen der Grundrechte von Leistungsempfänger:innen sowie den hohen bürokratischen Aufwand hingewiesen haben.
Die aktuellen Klagen zeigen deutlich, dass eine (grund)rechtskonforme Umsetzung der Bezahlkarte angezweifelt werden kann. Nach unserem Verständnis muss dies in der Stadt des Friedens und der Menschenrechte besondere Beachtung finden. Als erster Schritt könnte dafür die Obergrenze der Bargeldauszahlung aufgehoben oder eine Einzelfallprüfung sichergestellt werden (siehe entsprechende Urteile der Sozialgerichte). Das Bayerische Innenministerium bestätigt, dass die Behörden vor Ort bereits jetzt die Möglichkeit haben, die Bargeldobergrenze im eigenen Ermessen zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- setzt die Einführung der Bezahlkarte im eigenen Wirkungskreis mit sofortiger Wirkung aus, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob und inwieweit Grundrechte durch die Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte betroffener Asylbewerber:innen verletzt werden,
- setzt die Einschränkung der Bargeldabhebung (50 Euro pro Person/monatlich) mit sofortiger Wirkung im eigenen Wirkungskreis aus,
- interveniert beim Bayerischen Innenministerium und bittet um die allgemeine Aussetzung der Bezahlkarte in Bayern, bis die Grundlagen für eine rechtmäßige Umsetzung der Bezahlkarte sichergestellt ist.
Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel
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