Die Stadt Nürnberg schlägt vor, die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2027 von derzeit zehn Prozent auf 16 Prozent der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Nach den vorliegenden Unterlagen gilt der bisherige Steuersatz seit der letzten Satzungsänderung im Jahr 2017. Soweit ersichtlich, wurde er seit seiner Einführung nicht erhöht. Die Entscheidungsvorlage verweist zugleich auf Städte mit höheren Steuersätzen: München erhebt 18 Prozent, Berlin, Stuttgart und Freiburg jeweils 20 Prozent.
Angesichts der angespannten Haushaltslage müssen wir neben Ausgabenkürzungen auch zusätzliche Einnahmen verantwortungsvoll prüfen. Die Zweitwohnungssteuer kann dabei einen Beitrag leisten. Sie knüpft an den besonderen Aufwand an, neben einer Hauptwohnung eine weitere Wohnung vorzuhalten. Wer in Nürnberg eine Zweitwohnung nutzt, nimmt auch städtische Infrastruktur und kommunale Leistungen in Anspruch. Gleichzeitig profitiert die Stadt bei Personen mit Nebenwohnung regelmäßig nicht in gleicher Weise vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie bei Menschen mit Hauptwohnsitz in Nürnberg.
Die Unterlagen beziffern die erwarteten Mehreinnahmen der vorgeschlagenen Erhöhung auf 16 Prozent nicht. Für eine fundierte Entscheidung sollten deshalb auch Steuersätze von 18 Prozent und 20 Prozent geprüft werden. Neben den möglichen Mehreinnahmen sind dabei auch Risiken und Auswirkungen zu bewerten, etwa auf die Zahl der Steuerpflichtigen und den Verwaltungsaufwand. So erhält der Stadtrat eine belastbare Grundlage, um die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abzuwägen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- stellt die finanziellen und sonstigen Auswirkungen einer Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auf 16 Prozent, 18 Prozent und 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete vergleichend dar. Dazu sind insbesondere die jeweils erwarteten Mehreinnahmen, die zugrunde gelegten Annahmen sowie mögliche Risiken und Auswirkungen auf die Zahl der Steuerpflichtigen und den Verwaltungsaufwand darzulegen,
- ordnet die drei Varianten mit den in der Entscheidungsvorlage genannten Vergleichsstädten ein,
- legt dem Stadtrat die Varianten einschließlich der jeweils erforderlichen Satzungsänderungen zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kahl

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel
