Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung kommt städtischen Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen eine besondere Bedeutung zu: Sie schaffen Räume für Begegnung, gesellschaftliche Auseinandersetzung, freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt.
Gleichzeitig müssen diese als öffentliche Einrichtungen rechtliche Vorgaben zur Neutralität beachten. Dabei ist zwischen der gebotenen parteipolitischen Neutralität und der Verteidigung demokratischer Werte, politischer Bildung und Einordnung menschenfeindlicher Positionen kritisch zu unterscheiden. Insbesondere in Kunst, Kultur, politischer Bildung und Jugendarbeit gehören unterschiedliche Perspektiven, kritische Auseinandersetzungen und die Förderung selbstständiger Urteilsbildung zum jeweiligen Auftrag.
Vor diesem Hintergrund ist Transparenz darüber erforderlich, wie das Neutralitätsgebot innerhalb der Stadtverwaltung ausgelegt und umgesetzt wird, welche rechtlichen und internen Vorgaben gelten und wer über deren Anwendung entscheidet.
Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis der rechtlichen Anforderungen und demokratischen Handlungsspielräume städtischer Einrichtungen zu stärken, rechtssichere und nachvollziehbare Entscheidungen zu gewährleisten, Mitarbeitenden und Verantwortlichen Orientierung zu geben und einer übervorsichtigen Einschränkung der Arbeit der Einrichtungen vorzubeugen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
- welche rechtlichen Grundlagen, Dienstanweisungen, Richtlinien und fachlichen Standards innerhalb der Stadtverwaltung für die Auslegung und Umsetzung des Neutralitätsgebots gelten – insbesondere in den Bereichen Kultur, Jugend, Erwachsenenbildung und politische Bildung,
- wie die Anforderungen des Neutralitätsgebots mit der Verpflichtung den Grundrechten zu wahren in Einklang zu bringen ist, insbesondere im Hinblick auf Kunst- und Meinungsfreiheit, Kontroversität, freie Meinungsbildung, demokratische Teilhabe und den Umgang mit menschenfeindlichen oder demokratiegefährdenden Positionen,
- welche Zuständigkeiten und Entscheidungswege bei der Auswahl von Kursleitungen, Referent:innen, Künstler:innen und Kooperationspartner:innen sowie bei der Programmgestaltung und Veröffentlichung von Bildungs- und Kulturangeboten bestehen und welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden,
- wie bei rechtlichen Zweifelsfällen eine fachliche und juristische Beratung sichergestellt wird, welche übergeordneten – außerstädtische – Stellen gegebenenfalls einzubeziehen sind und welche Möglichkeiten zur Überprüfung getroffener Entscheidungen bestehen,
- legt auf Grundlage des Berichts einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen vor, um eine rechtssichere, transparente und fachlich angemessene Anwendung des Neutralitätsgebots in der städtischen Kultur-, Jugend- und Bildungsarbeit sicherzustellen. Dabei sind insbesondere der Bedarf an verbindlichen Orientierungshilfen, klare Zuständigkeiten und Entscheidungswege sowie verlässliche fachliche und juristische Beratungsangebote zu prüfen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
