Laubbläser sind nicht nur wegen des Lärms für viele Bürger:innen ein Ärgernis, sondern ihr Einsatz stellt sich auch ökologisch bedenklich dar.
Bereits 2012 haben wir den Antrag „Umgang mit Laubbläsern“ gestellt. Eine Forderung war zum einen der Umstieg auf akkubetriebene Laubbläser, da es bereits damals zahlreiche Beschwerden über Lärm und Abgase der benzinbetriebenen Geräte gab. Zum anderen haben wir uns dafür ausgesprochen, Laubbläser nur noch dort einzusetzen, wo es aus Verkehrssicherungspflicht unabdingbar ist, da liegendes Laub einen hohen ökologischen Wert hat – als Schutz von Grün- und Rasenflächen vor Bodenfrost und Austrocknung, als Unterschlupf für Kleintiere sowie als Humuslieferant.
Bereits 2013 gab es die Entscheidung bei SÖR ersatzweise nur noch rückentragbare Laubblasgeräte mit Akku-Antrieb zu beschaffen. Wir begrüßen diese Umstellung nach wie vor sehr, ebenso die Entscheidung, dass bei SÖR generell keine Laubsauger eingesetzt werden, da diese das Laub und entsprechend auch Insekten einsaugen und häckseln. Jedoch haben wir den Eindruck, dass immer noch sehr viele Laubbläser mit Verbrennungsmotor in Betrieb sind.
Da diese Geräte nicht nur bei SÖR zum Einsatz kommen, sondern auch bei städtischen Töchtern, bei verbundenen Unternehmen wie NOA kommunal und externen Dienstleistern, sollte die Betrachtung auch auf diese ausgeweitet werden. Hinzu kommen Hausmeisterdienste und vermehrt auch Privatpersonen, die die Geräte häufig auch außerhalb der zulässigen Zeiten nutzen. Vor allem die Hausmeisterdienste verweisen dabei oft darauf, dass es für sie keine Ausschlusszeiten gäbe.
Wir stellen zur Behandlung im zuständigen Ausschuss deshalb folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet, welche Arten von Laubbläsern seit 2013 bei SÖR angeschafft wurden.
- berichtet über die Anzahl der Laubbläser mit Verbrennungsmotor, die aktuell noch in Nutzung sind, sowie die Anzahl der stromgetriebenen Geräte bei SÖR, den städtischen Töchtern und der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (HVE),
- berichtet über die Möglichkeit, Einfluss bei Aufträgen und Vergaben an externe Unternehmen hinsichtlich akku- oder benzinbetriebene Laubbläser und Freischneider nehmen zu können,
- berichtet über den Einsatz von Laubsaugern bei externen Dienstleistern,
- berichtet über die Rechtslage für Privatleute und Hausmeisterdienste hinsichtlich des Einsatzes von Laubbläsern, Laubsaugern und Freischneidern.
- berichtet über die Möglichkeiten der Stadt Nürnberg über eine Satzung für mehr Lärmschutz zu sorgen.
- wirkt darauf hin, dass Laubbläser so wenig wie möglich zum Einsatz kommen, insbesondere in den Ausschlusszeiten der 32. BIschVO.
Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock
Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller
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